Warum die Reform der Netzentgelte für Wohnungsunternehmen weit mehr ist als eine Strompreisdebatte
Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern gehören inzwischen vielerorts zum Standard. Die eigentliche Herausforderung der Energiewende liegt jedoch längst nicht mehr in der Stromerzeugung, sondern darin, den vor Ort erzeugten Strom wirtschaftlich den Mietern, Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen oder perspektivisch auch benachbarten Gebäuden zur Verfügung zu stellen.
Genau an dieser Stelle stehen derzeit zwei Entwicklungen im Mittelpunkt, die auf den ersten Blick wenig miteinander zu tun haben, tatsächlich aber eng zusammenhängen: Zum einen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Anwendungsbereich der sogenannten Kundenanlage deutlich in Frage gestellt. Zum anderen arbeitet die Bundesnetzagentur mit der Reform der Stromnetzentgelte (“AgNes”) an einer grundlegenden Neuordnung der Finanzierung der Stromnetze. Beide Entwicklungen könnten die Wirtschaftlichkeit von Quartiersstrommodellen künftig maßgeblich beeinflussen.
Kundenanlage: Bisher wirtschaftlicher Vorteil für Quartierslösungen
Viele wohnungswirtschaftliche Energiekonzepte beruhen bislang darauf, dass lokal erzeugter Strom innerhalb einer Kundenanlage verteilt wird. Solange die Stromverteilung hinter einem gemeinsamen Netzanschlusspunkt erfolgt, fallen für den internen Stromtransport im Rahmen einer Kundenanlage grundsätzlich keine Netzentgelte des öffentlichen Netzbetreibers an. Gerade dieser wirtschaftliche Vorteil macht Mieterstrom-, Quartiers- und Eigenversorgungskonzepte häufig erst attraktiv.
Nach der EuGH-Rechtsprechung ist jedoch fraglich, ob insbesondere größere oder gebäudeübergreifende Versorgungsstrukturen auch künftig noch als privilegierte Kundenanlagen eingeordnet werden können. Sollte dieses Privileg entfallen, stellt sich u.a. die Frage, welche Netzentgelte für die Netznutzung anfallen.
Netzentgelte werden neu verteilt
Mit der Reform der Netzentgelte verfolgt die Bundesnetzagentur das Ziel, die Kosten des Stromnetzes künftig verursachungsgerechter zu verteilen. Hintergrund ist der tiefgreifende Wandel des Energiesystems. Immer mehr Haushalte erzeugen ihren Strom selbst, beziehen aber weiterhin Netzstrom, wenn Photovoltaikanlage und Batteriespeicher nicht ausreichen – sogenannte Prosumer. Das Stromnetz dient damit zunehmend als jederzeit verfügbare Absicherung.
Nach Auffassung zahlreicher Wissenschaftler beteiligen sich sogenannte Prosumer bislang nur unterdurchschnittlich an den Kosten des Netzes, obwohl sie dessen Vorhaltung weiterhin in Anspruch nehmen. Die Reform sieht deshalb unter anderem vor, fixe Netzkosten künftig stärker über Grundpreis- oder Kapazitätskomponenten abzubilden. Gleichzeitig sollen auch Erzeugungsanlagen künftig stärker an den Netzkosten beteiligt werden.
Die endgültige Ausgestaltung befindet sich zwar noch im Gesetzgebungs- und Konsultationsverfahren. Die Richtung ist jedoch klar: Künftig wird nicht mehr allein der Stromverbrauch maßgeblich sein, sondern verstärkt auch die Bereitstellung von Netzkapazität.
Besondere Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft
Gerade für Wohnungsunternehmen unterscheiden sich die Auswirkungen erheblich von denen eines privaten Eigenheimbesitzers. Während dieser den erzeugten Strom überwiegend selbst verbraucht, verfolgen Wohnungsunternehmen einen anderen Ansatz: Der lokal erzeugte Strom soll möglichst vielen Nutzern innerhalb des Gebäudes oder Quartiers zugutekommen.
Sollten künftig weniger Versorgungsmodelle ohne Nutzung des öffentlichen Netzes möglich sein, gewinnen die Netzentgelte erheblich an Bedeutung. Die Wirtschaftlichkeit von Quartierskonzepten hängt dann nicht mehr allein von der Höhe der Stromerzeugungskosten ab, sondern zunehmend davon, welche Entgelte für den Stromtransport erhoben werden.
Hinzu kommt, dass höhere Grundpreis- oder Kapazitätskomponenten den bisherigen Vorteil eines geringen Netzstrombezugs teilweise relativieren könnten. Selbst Gebäude mit einem hohen Eigenverbrauch aus Photovoltaik bleiben auf einen leistungsfähigen Netzanschluss angewiesen. Die Einsparungen durch lokal erzeugten Strom könnten deshalb künftig geringer ausfallen als bislang.
Quartiersversorgung braucht passende Rahmenbedingungen
Die Diskussion um die Netzentgeltreform darf deshalb nicht isoliert geführt werden. Sie entscheidet mittelbar darüber, ob Energy Sharing, Quartiersstrom und gebäudeübergreifende Versorgungskonzepte künftig wirtschaftlich tragfähig bleiben.
Gerade die Wohnungswirtschaft verfolgt das Ziel, die Vorteile erneuerbarer Energien auch Mietern zugänglich zu machen. Werden Wohnungsunternehmen bei der Netzentgeltreform denselben Maßstäben unterworfen wie klassische Eigenheimbesitzer, könnte dies unbeabsichtigt genau jene Modelle erschweren, die eine sozial ausgewogene Teilhabe an der Energiewende ermöglichen sollen.
Fazit
Die Reform der Stromnetzentgelte ist weit mehr als eine technische Anpassung der Strompreisbestandteile. Gemeinsam mit der EuGH-Rechtsprechung zur Kundenanlage könnte sie die Rahmenbedingungen für Quartiersstrom grundlegend verändern.
Für die Wohnungswirtschaft wird künftig entscheidend sein, ob lokale Stromversorgung auch dann wirtschaftlich bleibt, wenn gebäudeübergreifende Modelle häufiger auf das öffentliche Netz angewiesen sind. Die Reform sollte daher nicht nur das Ziel einer verursachungsgerechten Finanzierung der Netze verfolgen, sondern zugleich Anreize für lokale, netzdienliche und klimafreundliche Versorgungskonzepte schaffen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass ausgerechnet jene Modelle an Attraktivität verlieren, die für eine erfolgreiche und sozial ausgewogene Energiewende im Gebäudebestand besonders wichtig sind.
