Der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 dem Gesetz zum Bürokratierückbau in derGewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten zugestimmt.
Mit der Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten vom 10. Juli 2026, entfällt für Immobilienmakler im Sinne des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO die gesetzliche Weiterbildungspflicht des § 34c Abs. 2a GewO. Die Regelung tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Der von den Regionalverbänden und dem GdW gegenüber dem Bundesrat explizit geforderten Streichung der Weiterbildungspflicht auch für Wohnimmobilienverwalter im Sinne des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO – wie sie noch im Kabinettsentwurf vorgesehen war – ist nicht nachgekommen worden.
Wohnimmobilienverwalter und unmittelbar bei dieser erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden beschäftigten Personen müssen sich somit auch künftig gem. § 34c Abs. 2a Satz 1 GewO in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren weiterbilden.
