Der Bundesverband GdW fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie anzupassen, damit dezentrale Energieversorgungskonzepte wie Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und gebäudenahe Photovoltaik rechtssicher möglich bleiben.
Hintergrund ist, dass die bisherige nationale Grundlage der Kundenanlage unter Druck steht und ohne europarechtliche Klarstellung erhebliche Unsicherheiten für bestehende und neue Projekte entstehen würden.
Ziel des Vorschlags ist es, den Begriff des Verteilernetzes in der Richtlinie klarer zu definieren und bestimmte Energieanlagen ausdrücklich davon auszunehmen, z. B. klassische Hausverteileranlagen oder sogenannte wettbewerbsneutrale Energieanlagen, die für den Wettbewerb bei der Stromversorgung unbedeutend sind.
Eine Energieanlage gilt als wettbewerblich unbedeutend, wenn sie z.B. bestimmte Schwellenwerte einhält – etwa maximal 20 Gebäude, 500 Endkunden, 15.000 Quadratmeter versorgte Fläche oder 2 GWh jährlich durchgeleitete Energie.
Damit wären die Versorgungskonzepte für die Wohnungswirtschaft klar geregelt, sodass sie nicht den umfangreichen Pflichten eines Verteilnetzbetreibers unterfallen.
