E-Rechnung: Der VdW Bayern stellt den Rechnungsversand um

Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. stellt ab dem 1. Januar 2027 den Versand der Rechnungen auf das E-Rechnungsformat XML um.

Damit der Übergang reibungslos verläuft, bitten wir Sie, uns eine Mail-Adresse sowie Ihre UST-ID oder Steuernummer mitzuteilen.

Dazu haben wir über Microsoft Forms ein Formular für Sie eingerichtet. Über den folgenden Link können Sie Ihre Daten übermitteln:

Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit an buchhaltung.vdw@vdwbayern.de wenden.

Hintergrund – Information des Bundesfinanzministeriums

Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Ab dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden. Bei der Einführung dieser obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung gelten Übergangsregelungen. Insbesondere private Endverbraucher sind von diesen Regelungen nicht betroffen.

Durch die E‑Rechnung soll die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft gefördert werden. Insbesondere im Rechnungswesen können Prozesse vereinfacht werden. So müssen zukünftig z. B. die Rechnungsdaten beim Empfänger nicht nochmals erfasst werden. Dadurch werden doppelte Arbeitsgänge und hierbei entstehende Fehler vermieden.

Für die Rechnungsaussteller und -empfänger ergeben sich erhebliche Einsparpotentiale, wenn ein großer Teil von Buchungsbelegen nur noch in strukturierter elektronischer Form vorliegt, die medienbruchfrei weiterverarbeitet werden können.

Eng verbunden mit der Einführung der obligatorischen E-Rechnung ist die zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehene Einführung eines Meldesystems zur zeitnahen und transaktionsbezogenen elektronischen Meldung von bestimmten Rechnungsangaben an die Finanzverwaltung. Für das Meldesystem ist es technisch erforderlich, dass bestimmte Rechnungsdaten elektronisch auf den dann vorgesehenen Übertragungswegen übermittelt werden. Die E-Rechnung bereitet das Meldesystem daher vor, wodurch auch technische und organisatorische Anpassungen in den Unternehmen zeitlich entzerrt werden. Die für das Meldesystem erforderlichen gesetzlichen Änderungen wird die Bundesregierung zu gegebener Zeit dem Gesetzgeber vorschlagen.