Basierend auf der EU-Verordnung 2024/1183 zur Schaffung eines europäischen Rahmens für sichere digitale Identitäten muss in Deutschland bis Anfang 2027 mindestens eine sogenannte „Wallet“ durch den Bund für BürgerInnen, Unternehmen und Behörden verfügbar sein.
Bei dieser „EU-Digital-Wallet“ (kurz EUDI-Wallet) handelt es sich – technisch vergleichbar mit privatwirtschaftlichen Wallets von Apple oder Google – um eine „digitale Brieftasche“ als staatlicher Basisdienst in Form einer App, die es primär BürgerInnen ermöglichen soll, ihre Identitätsdaten und andere identifizierende Eigenschaften aus amtlichen Dokumenten wie dem Personalausweis oder Führerschein sicher nachzuweisen. Zudem sollen Nutzende in
der Wallet digitale Nachweise wie z. B. auch Wohnberechtigungsscheine speichern können.
Für die Wohnungswirtschaft ergeben sich keine Verpflichtungen aus dieser oder der vorgelagerten eIDAS-Verordnung. Eine Akzeptanzpflicht des EUDI-Wallets ist ab 2028 nur für bestimmte regulierte Unternehmen im Privatsektor wie bspw. Banken oder Telekommunikationsanbieter denkbar.
Insbesondere in den Bereichen Vermietung und Mietendenbetreuung ergeben sich für Wohnungsunternehmen große Chancen, wenn sie sich frühzeitig mit der neuen Technologie befassen.
Ein Rundschreiben des GdW finden Sie hier zum Download.
