Bei der Kabinettssitzung am 09.06.2026 hat die Bayerische Staatsregierung das Bayerische Bauturbo-Gesetz verabschiedet. Darüber informierte die Staatsregierung mit einer Pressemitteilung:
Weniger Bürokratie, größere Flexibilität, mehr Wohnraum: dafür zündet die Staatsregierung den Bauturbo! Mit dem neuen Artikel 4 wird das überragende öffentliche Interesse am Wohnungsbau prominent in der Bayerischen Bauordnung verankert – sowohl im Neu- als auch im Aus- bzw. Umbau.
Bisher gab es teilweise Probleme, wenn alte Bausubstanz aktuellen Anforderungen nicht entsprochen hat. Oft mussten Abweichungen im Einzelfall beantragt und genehmigt werden. Der Bauturbo bündelt nun bestehende und neue Erleichterungen für das Bauen im Bestand in einem neuen eigenen Abschnitt „Umbau“. Dies erleichtert den Umbau zu Wohnzwecken deutlich. Denn nach einer vereinfachten Aufstockung, die bereits seit 2025 gilt, wird nun auch der Umbau im Gebäude selbst umfasst. Damit entsteht mehr Spielraum: Einzelfallentscheidungen sind nicht mehr nötig, dadurch entfallen separate Anträge und Bürokratie. Bestehende Bauteile können bleiben, wie sie sind.
Und auch für neue Bauteile gilt: Ein Gebäude muss nach dem Umbau nicht mehr können als vorher. Diese Erleichterungen gelten konkret beim Brandschutz, beim Schall- und Wärmeschutz und bei vorgeschriebenen Höhen von Aufenthaltsräumen.
Beispiele für Erleichterungen:
- Wohnungen in Bürogebäuden
- Schallschutz im Altbau
- Schaffung 3. Wohnung in Zweifamilienhaus.
Damit wird auch der Beschluss der Bauministerkonferenz der Länder, gefasst unter Vorsitz und auf Initiative von Bayerns Bauminister Christian Bernreiter, in Landesrecht umgesetzt.
VdW Bayern begrüßt Bayerisches Bauturbo-Gesetz
Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) begrüßt das heute vom Ministerrat beschlossene Bayerische Bauturbo-Gesetz. Mit der Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses am Wohnungsbau und den neuen Erleichterungen für Umbauten im Bestand setzt der Freistaat wichtige Impulse für mehr Wohnungsbau und bezahlbares Wohnen.
„Der Bauturbo ist ein wichtiges Signal für den Wohnungsbau in Bayern. Besonders die Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses am Wohnungsbau und die Erleichterungen für Umbauten im Bestand können dazu beitragen, schneller und kostengünstiger neue Wohnungen zu schaffen“, erklärt Verbandsdirektor Hans Maier.
Die neuen Regelungen greifen zentrale Forderungen der sozial orientierten Wohnungswirtschaft auf. Künftig gilt der Grundsatz: Ein Gebäude muss nach einem Umbau nicht mehr können als vorher. Das schafft Planungssicherheit und reduziert Kosten.
„Der größte Hebel für mehr bezahlbaren Wohnraum liegt derzeit nicht nur im Neubau, sondern auch in der Aktivierung vorhandener Gebäude”, sagt der Verbandsdirektor.
Der Verband erwartet nun eine schnelle Umsetzung der neuen Regelungen in der Praxis. Entscheidend werde sein, dass die zusätzlichen Spielräume vor Ort konsequent genutzt werden und Genehmigungsprozesse tatsächlich einfacher und schneller werden. Nur dann könne der Bauturbo seine volle Wirkung für mehr bezahlbaren Wohnraum entfalten.
