Die Europäische Kommission hat am 6. Mai 2026 einen Entwurf eines delegierten Rechtsakts für einen neuen „Voluntary Standard“ (VS) zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. Damit befindet sich der Gesetzgebungsprozess in der Schlussphase. Die endgültige Verabschiedung wird für Mitte 2026 erwartet. Stellungnahmen zum Entwurf können noch bis zum 3. Juni 2026 bei der Europäischen Kommission eingereicht werden.
Der neue VS soll den bisherigen VSME-Standard ersetzen, der seit Ende 2024 als freiwilliger Berichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen diente. Der VS richtet sich an Unternehmen, die nicht unter die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD fallen (Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten), gleichwohl aber freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen möchten oder hierzu von Geschäftspartnern, Investoren oder Kreditinstituten aufgefordert werden. Der VS soll hierfür einen einheitlichen und praxistauglichen Rahmen schaffen.
Zentraler Punkt: „Value Chain Cap“
Besondere Bedeutung kommt dem Konzept des sogenannten „Value Chain Cap“ zu. Danach dürfen CSRD-pflichtige Unternehmen von ihren Wertschöpfungskettenpartnern mit maximal 1.000 Beschäftigten künftig keine weitergehenden Nachhaltigkeitsinformationen einfordern, als im Voluntary Standard vorgesehen sind.
Diese Begrenzung stellt einen wichtigen Schutzmechanismus dar, da sie den sogenannten „Trickle-down-Effekt“ der CSRD-Berichtspflichten auf kleinere Unternehmen eindämmt.
Wichtig ist jedoch: Die Begrenzung gilt ausschließlich im Kontext der CSRD-Berichterstattung. Informationsanforderungen aus anderen Gründen – etwa im Rahmen von Kreditvergaben, Förderprogrammen oder Risikoprüfungen – bleiben hiervon unberührt.
Einordnung
Insgesamt ist der VS weniger als zusätzlicher Berichtsstandard zu verstehen, sondern vielmehr als Regulierungsinstrument zur Begrenzung indirekter Berichtspflichten. Für viele kleinere und mittlere Unternehmen – insbesondere auch in der Wohnungswirtschaft – bedeutet dies eine spürbare Entlastung. Es ist daher sinnvoll, sich frühzeitig mit den Anforderungen des VS auseinanderzusetzen und eine strukturierte Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzubauen, um künftige Informationsanforderungen erfüllen zu können.
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