Nach vier bereits in Kraft getretenen Modernisierungsgesetzen knüpft das neue Vorhaben nahtlos an die bisherigen Reformschritte an. Es bündelt zahlreiche Maßnahmen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten und setzt auch zentrale Punkte der Föderalen Modernisierungsagenda um, die im Dezember 2025 zwischen Bund und Ländern vereinbart wurde. Ziel ist eine leistungsfähigere, schnellere und bürgerfreundlichere Verwaltung.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Modernisierung des Verwaltungsverfahrensrechts. Künftig sollen Verwaltungsakte deutlich umfassender auch automatisiert durch Künstliche Intelligenz erlassen werden können – insbesondere bei standardisierten Massenverfahren. Dies verspricht mehr Effizienz, schnellere Entscheidungen und einheitliche Ergebnisse. Zudem werden Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigt: So soll es Behörden künftig ermöglicht werden, den bislang obligatorischen Erörterungstermin flexibler zu handhaben. Sie können künftig im Einzelfall auf den Erörterungstermin verzichten, wenn dies der Verfahrensbeschleunigung dient. Auch der Amtsermittlungsgrundsatz wird pragmatischer ausgestaltet. Behörden sollen sich stärker auf konkret vorgetragene Einwendungen konzentrieren können, statt umfangreiche und langwierige Ermittlungen „ins Blaue hinein“ durchführen zu müssen. Wenn es um eine Erlaubnis oder Genehmigung geht und ein Dritter Einwendungen erhebt, wird ermöglicht, die Prüfung auf vom Dritten hinreichend konkret vorgetragene Tatsachen zu beschränken. Schließlich schafft ein neuer Sicherungsbescheid mehr Planungssicherheit für Investitionen von Unternehmen, indem maßgebliche rechtliche und technische Rahmenbedingungen für eine Entscheidung frühzeitig verbindlich festgelegt werden können. Nachträglich eintretende Veränderungen der Sach- oder Rechtslage bleiben dann unberührt.
Auch für Bürgerinnen und Bürger soll der Alltag spürbar einfacher werden. Ein zentrales Element des Gesetzes ist deshalb der konsequente Abbau von Beglaubigungsanforderungen. Künftig gilt grundsätzlich: Vertrauen in einfache Kopien. Beglaubigungen werden nur noch in begründeten Einzelfällen verlangt. Auch bei englischsprachigen Dokumenten entfällt im Hochschulbereich in vielen Fällen die Pflicht zur Vorlage einer Übersetzung. Zudem wird der Nachweis der Identität erleichtert: Statt einer Geburtsurkunde genügt künftig regelmäßig ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis.
Das Gesetz geht nun in die Verbandsanhörung.
