Baugesetzbuch-Upgrade auf den Weg gebracht

Der Gesetzentwurf soll nach dem Abschluss der Länder- und Verbändeanhörung ins Kabinett eingebracht werden

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (Baugesetzbuch-Upgrade) in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Der Gesetzentwurf enthält weitreichende Neuerungen im Baugesetzbuch, der Baunutzungsverordnung und dem Raumordnungsgesetz und geht damit einen entscheidenden Schritt in Richtung einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung.

Mehr Planungsspielraum für Kommunen
Im Koalitionsvertrag wurde eine umfassende Novellierung des Planungsrechts vereinbart. Dabei geht es um die Frage, wie in Städten und Gemeinden zusätzlicher Wohnraum entstehen kann. Wie nachverdichtet werden kann, ohne dabei Lebensqualität und Umwelt zu beeinträchtigen. Wie Gewerbe, Kultur und Wohnen zusammengehen. Und entgegenstehende Interessen wieder besser in Einklang gebracht werden.

Wichtige Neuerungen im Überblick:

  • Vorrang für mehr Wohnraum: Kommunen können in angespannten Märkten ein „überragendes öffentliches Interesse“ für Wohnungsbau aktivieren. Hierzu müssen sie im Aufstellungsbeschluss den Bebauungsplan als Plan zur Deckung eines dringenden Wohnbedarfs bezeichnen. Zusätzlich kann eine überörtlich koordinierte Flächenausweisung in den regionalen Raumordnungsplänen helfen, kommunale Wohnbauflächen auszuweisen, indem den Gemeinden dort vorgegeben werden kann, dass sie die kommunalen Bauleitpläne entsprechend anzupassen haben.
  • Vorkaufsrechte zur Sicherung lebendiger Nachbarschaften: Wo heute Schrottimmobilien nicht nur dem Stadtbild, sondern auch dem Wohnungsmarkt schaden, können die Kommunen durch Vorkaufsrechte besser ein- und durchgreifen, in letzter Konsequenz auch mit dem Instrument der Enteignung. Durch erweiterte Vorkaufsrechte sollen künftig Milieuschutzgebiete geschützt werden können, damit lebendige Nachbarschaften erhalten bleiben, wenn profitorientierter Ausverkauf oder Luxussanierung drohen.
  • Umweltprüfungen werden einfacher und belastbarer. So erhalten naturschutzrechtliche Gutachten künftig für den Regelfall eine Bestandskraft von fünf Jahren, was Planungsprozesse deutlich beschleunigt. Darüber hinaus muss es einen realistischen Blick darauf geben, das berechtigte Interesse am Grundbedürfnis Wohnen mit dem Umweltschutz zu vereinen. Wir setzen den Fokus auf Beschleunigung, nicht auf die Absenkung von Schutz. Im Bauleitplanverfahren werden im Regelfall nur noch die weniger detaillierten Anforderungen der Strategischen Umweltprüfung berücksichtigt. Zusätzlich werden die Schwellenwerte des beschleunigten Verfahrens ohne Umweltprüfung für die Innenentwicklung von 20.000 auf 30.000 qm versiegelter Fläche angehoben. Damit erhalten die Kommunen bei der Planung ihrer Innenentwicklung erheblich mehr Handlungsmöglichkeiten als bisher.
  • Digitalisierung & Transparenz: Für Planungsverfahren nach dem BauGB wird eine ausschließlich digitale Durchführung geregelt. Damit Planungsprozesse planbarer und Erfolge sichtbarer werden, werden bundeseinheitliche Fristen und damit ein Planungstakt, beispielsweise für Behördenstellungnahmen und die Veröffentlichung von Planentwürfen, eingeführt. Insgesamt ist angestrebt, dass der Prozess zur Aufstellung eines Bauleitplans maximal zwei Jahre dauert. Für zusätzliche Transparenz soll eine „Verfahrensampel“ sorgen, die den Fortschritt von Bauleitplanverfahren dokumentiert.
  • Mehr Wohnraum durch multifunktionale Nutzung: Die multifunktionale Flächennutzung soll künftig von Anfang an mitgedacht werden: Wo vorher nur ein Supermarkt errichtet werden sollte, soll z. B. auch Energie produziert werden können.
  • Serielles und modulares Bauen: Diese Bauformen sollen bundesweit skaliert werden, indem der Vollgeschossbegriff vereinheitlicht wird.
  • Förderung der Klimaresilienz: Das Bundesbauministerium möchte die Planung von natürlichen Schutzflächen erleichtern und durch mehr Bäume und Grünflächen den Hitzeschutz verbessern.
  • Blaulichtfamilie stärken: Feuerwehren und Rettungsdienste sind von elementarer Bedeutung für unser Gemeinwesen. Mit einer Begünstigung im Außenbereich erleichtern wir den Kommunen, die Wahl des optimalen Standortes zu treffen, um alle Einsatzorte schnell zu erreichen, und auch neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Nächste Schritte
Der Gesetzentwurf soll nach dem Abschluss der Länder- und Verbändeanhörung ins Kabinett eingebracht werden. Der Kabinettsbeschluss ist, vorbehaltlich der Zustimmung beteiligter Ressorts, noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorgesehen.

Statement GdW: BauGB-Novelle: Richtige Ansätze, aber noch kein echter „Bau-Turbo“ für bezahlbaren Wohnraum

Angesichts der anhaltend angespannten Lage auf den Wohnungsmärkten in Deutschland sieht der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW im Referentenentwurf zur BauGB-Novelle zwar wichtige Ansätze, aber noch keinen entscheidenden Durchbruch für schnelleres und bezahlbares Bauen. „Die Lage ist ernst: In vielen Städten fehlt es massiv an bezahlbarem Wohnraum. Umso wichtiger wäre eine Reform, die Planen und Bauen tatsächlich spürbar beschleunigt. Der vorliegende Entwurf bleibt hier aber noch zu zögerlich“, erklärt GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Wohnungsbau stärken – aber konsequent und wirksam

Positiv bewertet der GdW insbesondere die stärkere Berücksichtigung des Wohnungsbaus in Abwägungsentscheidungen, Ansätze zur Beschleunigung und Digitalisierung von Verfahren, sowie Impulse zur effizienteren Flächennutzung und zum seriellen Bauen. Diese Punkte greifen zentrale Forderungen der Wohnungswirtschaft auf und gehen in die richtige Richtung.

Abwägungsvorrang greift zu kurz

Kritisch sieht der GdW jedoch die konkrete Ausgestaltung des vorgesehenen Abwägungsvorrangs für den Wohnungsbau. Dieser bleibt im Entwurf auf Ebene der Bauleitplanung beschränkt und entfaltet keine ausreichende Wirkung für einzelne Bauvorhaben. Selbst, wenn ein Bebauungsplan bereits Wohnungsbau vorsieht, kann ein konkretes Bauprojekt weiterhin an naturschutzrechtlichen Anforderungen scheitern oder erheblich verzögert werden. Der vorgesehene Vorrang zugunsten des Wohnens greift in solchen Fällen nicht. „Wenn der Abwägungsvorrang nicht auch beim einzelnen Bauvorhaben wirkt, bleibt er in der Praxis weitgehend wirkungslos. Dann droht weiterhin, dass dringend benötigter Wohnraum an Einzelfallprüfungen scheitert“, so Gedaschko. Zudem liegt die Anwendung des Instruments im Ermessen der Kommunen. Anders als etwa im Bereich erneuerbarer Energien besteht keine verpflichtende Vorrangregelung – ein entscheidender Unterschied, der die Wirksamkeit zusätzlich einschränkt

Neue weitreichende Vorgaben drohen zusätzliche Hürden zu schaffen

Der GdW warnt zudem vor zusätzlichen Belastungen durch parallele Änderungen im bereits weitreichenden Naturschutzrecht. Vorgesehene neue Regelungen könnten den Umfang von Ausgleichsmaßnahmen deutlich ausweiten, zusätzliche Planungsebenen einführen und durch eine Ausweitung von Schutzkulissen neue Unsicherheiten schaffen. Im Ergebnis besteht die Gefahr, dass sich Genehmigungsverfahren weiter verlängern und Baukosten steigen. Im Extremfall könnten solche neue Vorgaben sogar eine „Sperrwirkung“ entfalten, so dass Projekte gar nicht mehr umgesetzt werden können . „Wenn neue Hürden aufgebaut werden, während gleichzeitig Beschleunigung versprochen wird, konterkariert sich die Reform selbst“, betont Gedaschko.

Jetzt nachschärfen: „Fast Lane fürs Wohnen“ notwendig

Die BauGB-Novelle muss konsequent auf Beschleunigung und Umsetzbarkeit ausgerichtet werden. Dafür braucht es insbesondere:

  • eine verbindliche „Fast Lane fürs Wohnen“ mit deutlich verkürzten Verfahren,
  • einen klar durchgreifenden Abwägungsvorrang auch für konkrete Bauvorhaben,
  • den Abbau zusätzlicher Prüf- und Dokumentationspflichten
    sowie rechtssichere und praktikable Lösungen im Zusammenspiel mit dem Naturschutzrecht.

„Wir brauchen keine Reform auf dem Papier, sondern eine Reform, die in der Praxis wirkt. Nur so können wir den dringend benötigten Wohnraum schaffen und gleichzeitig bezahlbar halten“, so Gedaschko abschließend.