Die geplante Novelle des Erneuerbare‑Energien‑Gesetzes (EEG 2027) soll zentrale Mechanismen der erneuerbaren Stromerzeugung neu ordnen und stärker marktbasiert ausrichten. Für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft ergeben sich daraus sowohl Chancen als auch erhebliche neue Risiken.
Der derzeit kursierende Arbeits‑ bzw. Referentenentwurf zum EEG 2027 wurde im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) als interner Arbeits-/Referentenentwurf mit Stand 22. Januar 2026 erarbeitet.
Die wesentlichen Änderungen sollen ab dem 1. Januar 2027 gelten.
1. Wegfall fester Einspeisevergütungen & verpflichtende Direktvermarktung
Der Entwurf sieht vor, dass die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen wegfallen und durch eine verpflichtende Direktvermarktung ersetzt wird. Damit würde die Wirtschaftlichkeit insbesondere kleiner PV‑Dachanlagen neu definiert – ein für viele Wohnungsunternehmen zentraler Baustein für Mieterstrommodelle.
Folgen für die Praxis:
- Wirtschaftlichkeit hängt künftig stärker von Strommarktpreisen ab.
- Höherer administrativer Aufwand: Vermarktungsverträge, Prognosen, Bilanzierung.
- Für kleinere Genossenschaften und kommunale Vermieter kann dies zu Markteintrittsbarrieren führen.
2. Produktionsabhängige Abschöpfung ab 100 kW
Der Entwurf enthält erstmals eine produktionsabhängige Abschöpfung ab 100 kW Leistung (Paragraf 20a EEG 2027). Die Berechnung soll jährlich rückwirkend anhand des tatsächlichen Jahresmarktwertes erfolgen.
Relevanz für die Wohnungswirtschaft:
- Anlagen ab 100 kW – häufig auf größeren Beständen – werden finanziell weniger planbar.
- Höhere Volatilität bei Erträgen erschwert Liquiditätsplanung und Projektrisikobewertung.
3. PV‑ und Mieterstrommodelle unter Druck
Nach ersten Bewertungen treffen die geplanten Regelungen verschiedene Anlagentypen unterschiedlich stark. Gerade Mieterstromprojekte, die auf stabile Einspeisevergütungen angewiesen sind, könnten unter der verpflichtenden Direktvermarktung leiden.
Chancen & Risiken:
- Chancen: Stärkere Marktintegration, ggf. höhere Erlöse in Hochpreisphasen.
- Risiken: Höhere Komplexität, Bedarf an professionellen Vermarktungspartnern, zunehmende Abhängigkeit vom Marktpreis.
4. Grundsätzliche Reformrichtung: Mehr Flexibilität und Systemintegration
Die Novelle soll die Systemintegration erneuerbarer Energien stärken und stärker mit europäischen Vorgaben verzahnen. Der zukünftige Investitionsrahmen müsse dafür angepasst werden.
Auch andere Analyseplattformen erwarten eine radikale Neuausrichtung des Energiemarkts durch neue Flexibilitäts- und Vermarktungsmodelle im EEG 2027.
Für Wohnungsunternehmen bedeutet das:
- Geschäftsmodelle müssen zunehmend marktorientiert ausgerichtet werden.
- Flexibilitätsoptionen (Batteriespeicher, steuerbare Lasten) gewinnen an Bedeutung.
- Kooperationen mit Energieversorgern und Aggregatoren werden strategisch wichtiger.
5. Politische Diskussion: Unsicherheit bei kleineren Dachanlagen
Ein weiterer Diskussionspunkt betrifft die Frage, ob die Einspeisevergütung für kleine PV‑Dachanlagen bis 25 kW komplett entfällt. Kritiker sehen darin eine mögliche Bremswirkung für die dezentrale Energiewende – also genau jene Anlagengrößen, die die Wohnungswirtschaft besonders häufig nutzt.
Fazit: Was bedeutet das für die Wohnungswirtschaft?
Die EEG‑Novelle 2027 folgt klar der Linie: mehr Markt, weniger Förderung.
Für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft bedeutet das:
- höhere Anforderungen an wirtschaftliche Planung,
- gesteigerter administrativer Aufwand,
- Bedarf an professionellen Vermarktungsstrukturen,
- strategische Entscheidung, ob PV‑ und Mieterstromprojekte unter den neuen Bedingungen noch attraktiv sind.
Gleichzeitig entstehen Chancen für Unternehmen, die sich frühzeitig positionieren und ihre Energieprojekte stärker markt- und systemorientiert aufstellen.
