WohWi Zur Sache “Vom Modernisierungsprogramm zur Steuer- und Bilanzstrategie – Das neue BMF-Schreiben vom 26.1.2026” am 23. April

Das neue BMF-Schreiben vom 26. Januar 2026 verändert maßgeblich die steuerbilanzielle Behandlung von Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Daraus ergeben sich auch Auswirkungen auf die Handelsbilanz, die frühzeitig umgesetzt werden müssen, um spätere aufwendige Bilanzkorrekturen zu vermeiden. Für Wohnungsunternehmen eröffnen sich neue strategische Handlungsoptionen, Bewertungsspielräume und Entscheidungsnotwendigkeiten

Im Rahmen der Veranstaltung WohWi zur Sache “Vom Modernisierungsprogramm zur Steuer- und Bilanzstrategie – Das neue BMF-Schreiben vom 26.1.2026” am 23. April 2026 von 15:00 bis 17:00 Uhr möchten wir Ihnen kompakt und verständlich vermitteln,

  • welche Änderungen sich aus dem neuen BMF-Schreiben ergeben,
  • welche Modernisierungsmaßnahmen künftig aktivierungspflichtig oder sofort abzugsfähig sind,
  • welche Auswirkungen unterschiedliche Bilanzierungsansätze in HB und StB auf latente Steuern haben,
  • und vor allem: welche strategischen Entscheidungen Ihr Unternehmen jetzt treffen sollte, um Modernisierungsprogramme und Bilanzierung optimal aufeinander abzustimmen.

Es gilt, die steuerlichen und handelsrechtlichen Handlungsoptionen und Kombinationsmöglichkeiten aufzuzeigen. Außerdem gehen wir darauf ein, wie derartige Entscheidungen revisions- und prüfungssicher zu dokumentieren sind. Die Veranstaltung richtet sich an Vorstände, Geschäftsführer, Bilanzierende und Finanzabteilungen von Wohnungsunternehmen, die ihre Prozesse sicher und revisionsfest an die neuen Vorgaben anpassen möchten.
Ablauf der Online-Veranstaltung im Detail

Begrüßung & Moderation
Hans Maier, Verbandsdirektor des VdW Bayern

Referenten:
Martin Unterrainer WP/StB, Besonderer Vertreter § 30 BGB, VdW Bayern
Rudolf Pötzinger, WP/StB, Geschäftsführer, VdW Bayern Tax

Inhalte

  • Einleitung und grundsätzliche Fragestellung
  • Vorgaben im Handelsrecht und IFA 1 – Abwägungen im Lichte des neuen BMF-Schreibens
  • Vorgaben im Steuerrecht – Abwägungen im Lichte des neuen BMF-Schreibens
  • Praxisbericht aus einem Wohnungsunternehmen

Anmeldeschluss ist der 20. April.