Die Kommission hat am 3. März 2026 eine Sondierung begonnen, um den bestehenden EU-Rechtsrahmen für die direkte Besteuerung zu vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt zu steigern, ohne den Zielen der betreffenden Richtlinien zu schaden wie die Beseitigung der Doppelbesteuerung grenzüberschreitender Dividenden-, Zins- und Lizenzgebührenzahlungen, Gewährleistung der steuerlichen Neutralität grenzüberschreitender Unternehmensumstrukturierungen, Schutz des Binnenmarkts vor aggressiver Steuerplanung und Sicherstellung einer wirksamen Beilegung
grenzüberschreitender Steuerstreitigkeiten.
Dies soll Folgendes umfassen:
- Verringerung von unnötigem Melde- und Befolgungsaufwand;
- Abschaffung veralteter und sich überschneidender Steuervorschriften;
- Vereinfachung der Steuergesetzgebung mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt zu verbessern;
- Klärung steuerrechtlicher Begriffe;
- Straffung und Verbesserung der Anwendung von Steuervorschriften, Verfahren und Berichtspflichten.
Die vorgeschlagenen politischen Optionen können legislative Änderungen der folgenden Rechtsinstrumente umfassen:
- der Vorschrift für beherrschte ausländische Unternehmen im Rahmen der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung – um Überschneidungen mit Säule 2 zu beseitigen. Außerdem muss die derzeitige Fragmentierung bei
der Umsetzung der Vorschrift durch die Mitgliedstaaten behoben werden, die das Ergebnis der verschiedenen Optionen ist, die zu diesem Zweck zur Verfügung stehen; - der Zinsschranke im Rahmen der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung – um der prozyklischen Wirkung der Zinsschranke und den Auswirkungen der Inflation entgegenzuwirken und den Bedenken in Sektoren mit üblicherweise hoher wirtschaftlich gerechtfertigter Fremdfinanzierung sowie den Bedürfnissen von KMU Rechnung zu tragen. Dazu gehören auch Überlegungen zur Straffung der Vorschriften;
- des Anwendungsbereichs der Mutter-Tochter-Richtlinie, der Richtlinie über Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren und der Steuer-Fusions-Richtlinie – um die Effizienz dieser Richtlinien und damit auch des Binnenmarkts zu verbessern;
- der Verfahrensvorschriften für den Zugang zu den Leistungen im Rahmen der Mutter-Tochter-Richtlinie und der Richtlinie über Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren – um den Verwaltungsaufwand und die Befolgungskosten für Unternehmen zu verringern und so die derzeitige Funktionsweise der Richtlinien insgesamt zu verbessern;
- sehr begrenzte und gezielte Änderungen der Richtlinie über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten, insbesondere der Bestimmungen über die Zulassungsphase – um Unklarheiten zu beseitigen, die einheitliche Anwendung der Richtlinie in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen und ihre Anwendung sowohl für Steuerzahler als auch für Steuerverwaltungen zu erleichtern.
Bis zum 31. März 2026 können Stellungnahmen zur Sondierung an die EU-Kommission gesendet werden. Eine Konsultation zu den betreffenden Richtlinien ist nicht vorgesehen, da in 2025 schon Gespräche mit den Mitgliedstaaten und Verbänden stattgefunden haben.
