Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat am 02. März einen Referentenentwurf für ein TKG-Änderungsgesetz (TKG-Ä) veröffentlicht. Mit dem Entwurf soll der Glasfaserausbau beschleunigt werden.
Ein klarer Erfolg ist die von der Wohnungswirtschaft seit Jahren geforderte ersatzlose Streichung der Konzernklausel. Damit wird die Rolle der Wohnungsunternehmen bei eigenen Glasfaserausbauten gestärkt und der Glasfaserausbau insgesamt beschleunigt.
Der GdW sieht bei dem Referentenentwurf jedoch auch erheblichen Nachbesserungsbedarf, unter anderem beim Vollausbaurecht: Gemäß § 144 TKG-Ä soll ein Vollausbaurecht eingeführt werden, welches Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet, einen Glasfaserausbau durch Netzbetreiber auf deren Kosten zu grundsätzlich zu dulden, sofern keine gebäudeinternen Glasfaser-Verkabelungen vorhanden sind. Hier sieht der GdW die Abwehrrechte durch zu kurze vorgegebene Erklärungs- und Errichtungsfristen als völlig unzureichend gegeben. Ein Vollausbaurecht kann nur ein Ultima-Ratio-Instrument darstellen, der Einsatz als Regelinstrument würde zu sinnlosen und zeitraubenden rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Wohnungsunternehmen und Netzbetreibern führen.
Den Referentenentwurf finden Sie hier zum Download. Der GdW wird sich weiterhin in die Beratungen des Gesetzentwurfs einbringen.
