Europäischen Parlament nimmt Bericht zur Wohnungskrise in der EU an

Nachdem der Sonderausschuss des Europäischen Parlaments (EP) zur Wohnungskrise bereits im Februar 2026 über den Bericht des Spaniers Borja Giménez Larraz (EVP) abgestimmt hat, hat nun auch das Plenum des Europäischen Parlaments am 10. März 2026 den finalen Bericht mit 367 Ja-Stimmen, 166 Nein-Stimmen und 84 Enthaltungen angenommen.

Zuvor waren zahlreiche Änderungsanträge eingereicht worden, um den vom Sonderausschuss verabschiedeten Bericht zu ändern. Insbesondere hatten die Fraktionen der Linken und der Grünen/EFA gefordert, Hausbesetzungen zu entkriminalisieren und die Rechte der Mieter zu stärken. Mit Ausnahme eines Antrags der S&D (Sozialdemokraten), 20 Milliarden EUR für die Europäische Kindergarantie bereitzustellen, wurden alle für die Plenarabstimmung vorgelegten Änderungsanträge abgelehnt.

Der finale Bericht fordert EU-Initiativen zur Bekämpfung steigender Preise und Wohnungsknappheit durch die Förderung von Bau- und Renovierungsmaßnahmen. Der EU-Plan der Kommission für erschwinglichen Wohnraum soll demnach spezifische Mittel für Renovierungen, die Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden und die Bekämpfung von Energiearmut vorsehen. Zudem sollten alle neuen Wohnungen Qualitätsstandards in Bezug auf Isolierung, Energieeffizienz und Luftqualität erfüllen.

Was die Kurzzeitvermietung betrifft, sollen künftige Rechtsvorschriften ein Gleichgewicht zwischen der Förderung des Tourismus und dem Zugang zu bezahlbarem Wohnraum herstellen. Auf EU-Ebene sollen gemeinsame Ziele festgelegt werden, wobei den Mitgliedstaaten, Regionen und lokalen Behörden gleichzeitig Flexibilität gegeben werden soll, Maßnahmen zu entwickeln, die an ihre spezifischen territorialen Gegebenheiten und Wohnungsmärkte angepasst sind.

Des Weiteren fordern die Europaabgeordneten einen angemessenen Anteil an Sozialwohnungen in den Städten, um die Erschwinglichkeit von Wohnraum für benachteiligte Menschen zu verbessern und das Angebot zu erhöhen.

Es werden steuerliche Anreize zur Unterstützung von Haushalten mit niedrigem und mittlerem Einkommen befürwortet. Ebenso werden die Beseitigung steuerlicher Hindernisse (z.B. hohe Registrierungsgebühren) für Erstkäufer sowie steuerliche Bedingungen, die langfristige Mietverträge erschwinglicher machen, gefordert.

Eine bessere Koordinierung der bestehenden Finanzmittel und die Umverteilung nicht genutzter Mittel aus dem Aufbau- und Resilienzplan sollen zu mehr EU-Investitionen in den Wohnungsbau führen. Damit soll der Bau und die Renovierung von sozialem, öffentlich genossenschaftlichem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt werden.

Die Überarbeitung der Vorschriften für staatliche Beihilfen soll öffentliche Investitionen in den sozialen Wohnungsbau erleichtern sowie ein Vereinfachungspaket, um den Verwaltungsaufwand im Wohnungsbau zu verringern. So werden Genehmigungsverfahren, wie z.B. digitale Genehmigungsverfahren, und eine Frist von 60 Tagen für die Erteilung von Genehmigungen, gefordert.

Damit ist der Bericht abgeschlossen, der ursprünglich in die Ausarbeitung des Affordable Housing Plan der Kommission einfließen sollte. Wie die Vorsitzende des Sonderausschusses, Irene Tinagli, jedoch betonte, bedeutet dies nicht das Ende der Arbeit des Sonderausschusses. So wird der Sonderausschuss seine Aktivitäten in den kommenden Monaten durch zusätzliche Anhörungen und Meinungsaustausche mit der Europäischen Investitionsbank (EIB), der OECD und UN-Habitat fortsetzen. Ziel ist es, die Umsetzung der Initiativen in konkrete Investitionskapazitäten und politische Maßnahmen vor Ort zu begleiten.

Die Housing Task Force der Europäischen Kommission hat ebenfalls wiederholt betont, dass der Bericht des Sonderausschusses des Europäischen Parlaments in die Arbeiten für eine Gesetzgebung für den bezahlbaren Wohnungsbau einfließen sollen.