In Bezug auf das Thema “mögliche SV Pflicht für freiberufliche Lehrer und Dozenten” können wir Ihnen mitteilen, dass der Bundestag gestern die Verlängerung der Übergangsregelung beschlossen hat.
Die Übergangsregelung wird um ein Jahr, d.h. bis zum 31.12.2027 verlängert. Voraussetzung ist dafür weiterhin die entsprechende und bekannte Vereinbarung zwischen den Parteien.
Das Gesetz wird als nächstes im Bundesrat beraten, ist aber nicht zustimmungspflichtig. Die Verlängerung der Übergangsregelung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Wir informieren Sie über den weiteren Verlauf. Eine dauerhafte Lösung wird derzeit vom BMAS vorbereitet. Auch hierzu informieren wir zu gegebener Zeit.
