Omnibus-I-Paket im Amtsblatt der EU veröffentlicht

Am 26. Februar 2026 wurde das Omnibus-I-Paket im EU-Amtsblatt veröffentlicht, nachdem auch der Rat der EU die Vereinfachung der Berichterstattungs- und Sorgfaltspflichten im Bereich der nachhaltigen Entwicklung gebilligt hatte. Das Europäische Parlament hatte der Vereinfachung bereits am 16. Dezember 2025 angenommen.

Mit dem Omnibus-I-Paket wurde die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CS3D) vereinfacht. So wurde der Anwendungsbereich der CSRD eingeschränkt, indem die Schwellenwerte auf Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von über 450 Millionen EUR angehoben wurden.

Bei der CS3D wurde der Schwellenwert auf Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von über 1,5 Mrd. EUR angehoben. Des Weiteren wurde die Verpflichtung für Unternehmen, im Rahmen der CS3D einen Plan zur Eindämmung des Klimawandels zu verabschieden, gestrichen. Die neuen Maßnahmen müssen von den Unternehmen bis Juli 2029 umgesetzt werden.