Hinweis des IDW zu möglichen Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf Rechnungslegung und Prüfung 

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 5. März 2026 einen fachlichen Hinweis zu den möglichen Auswirkungen des aktuellen Nahost-Kriegs auf Rechnungslegung und Berichterstattung veröffentlicht. 

Der militärische Konflikt zwischen Israel, den USA und dem Iran kann unter anderem Auswirkungen auf Energiepreise, Lieferketten sowie auf die Entwicklung von Güter- und Finanzmärkten haben. Vor diesem Hintergrund stellt sich insbesondere für Abschlüsse zum 31. Dezember 2025 die Frage, ob und in welcher Form die Ereignisse in der Rechnungslegung zu berücksichtigen sind. 

Nach der Einschätzung des IDW handelt es sich beim Ausbruch des Konflikts um ein Ereignis nach dem Abschlussstichtag. Für Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2025 ist der Krieg daher grundsätzlich als wertbegründendes Ereignis einzuordnen, d.h. eine Anpassung der Bilanzansätze ist ggfs. erst im (nächsten) Jahresabschluss zum 31.12.2026 vorzunehmen. Denkbar wäre beispielsweise, dass sich steigende Ölpreise im Geschäftsjahr 2026 auf die Werthaltigkeit der bilanzierten unfertigen Leistungen auswirken. 

Gleichwohl kann bereits im Jahresabschluss 31.12.2025 eine Berichterstattung im Anhang erforderlich sein. Sofern der Konflikt für das jeweilige Unternehmen von besonderer Bedeutung ist, ist über die möglichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu berichten. In vielen Fällen wird eine qualitative Beschreibung ausreichend sein, insbesondere wenn konkrete finanzielle Auswirkungen noch nicht verlässlich quantifiziert werden können. 

Auch für den Lagebericht 2025 können sich Auswirkungen ergeben. Insbesondere im Risiko- und Prognosebericht kann der Konflikt zu zusätzlichen Unsicherheiten hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung führen. Unternehmen haben in diesem Zusammenhang darzustellen, inwieweit mögliche Auswirkungen des Konflikts die künftige Entwicklung beeinflussen können. Aufgrund der derzeit erhöhten Unsicherheiten kann es in Einzelfällen sachgerecht sein, Prognosen stärker szenariobasiert oder in vergleichender Form darzustellen. 

Im Rahmen der Abschlussprüfung können die erhöhten Unsicherheiten ebenfalls zu berücksichtigen sein. So kann es beispielsweise erforderlich sein, auf eine eingeschränkte Planungssicherheit hinzuweisen, wenn wirtschaftliche Entwicklungen infolge des Konflikts derzeit nur eingeschränkt abschätzbar sind. 

Der fachliche Hinweis des IDW verdeutlicht damit, dass geopolitische Entwicklungen wie der aktuelle Nahost-Konflikt zwar regelmäßig keine unmittelbaren bilanziellen Anpassungen für den Jahresabschluss 2025 auslösen, jedoch in der Berichterstattung sowie bei der Einschätzung künftiger Risiken angemessen zu berücksichtigen sind.