Die Europäische Kommission hat am 6. März 2026 eine Aufforderung zur Stellungnahme sowie eine detaillierte Konsultation (Fragebogen) zum Affordable Housing Act gestartet.
Ziel der Initiative ist es, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der es Behörden ermöglicht, Gebiete mit Wohnraumknappheit zu identifizieren und gezielte Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung von erschwinglichem Wohnraum zu ergreifen. Dies betrifft insbesondere Städte und touristische Hotspots, in denen Kurzzeitvermietungen den Wettbewerb um begrenzten Wohnraum verschärfen könnten.
Die Initiative schlägt vier Maßnahmen vor:
- Ermittlung und Entwicklung sozioökonomischer Indikatoren zur Messung der Wohnraumknappheit in einem Gebiet,
- Schaffung eines operativen EU-Rahmens mit klaren Regeln für Beschränkungen kurzfristiger Vermietungen,
- Gewährleistung eines angemessenen Verbraucherschutzes im Bereich der Kurzzeitvermietung,
- Förderung von mehr sozialem und erschwinglichem Wohnraum durch Neubau und bessere Nutzung bestehender Gebäude in Gebieten mit Wohnraumknappheit.
- Die Initiative soll den Behörden mehr Rechtssicherheit bieten und den Verwaltungsaufwand bei der Prüfung der Vereinbarkeit von Beschränkungen für kurzfristige Vermietungen mit den EU-Vorschriften zum Dienstleistungsrecht verringern.
Die Frist zur Beteiligung am detaillierten Fragebogen endet bereits am 29. März 2026, die Frist für die Aufforderung zur Stellungnahme am 3. April 2026.
Des Weiteren ist für den 30. März 2026 ein Online-Workshop mit der Housing Task Force der Kommission geplant.
