Seminarhinweis: Die Wärmeversorgung und die Preiskontrolle (Preisänderungsklauseln nach AVBFernwärmeV., Rechtsprechung des BGH) am 23. März

Viele Immobilien werden mit Fernwärme versorgt oder auf Grundlage von sogenannten Contracting-Lösungen. Ein solcher Fernwärmeanschluss erfüllt für Immobilieneigentümer:innen in aller Regel auch die GEG-Vorgaben. Auch Quartierswärmeversorgungslösungen mit kalter Nahwärme oder grundsätzlich erneuerbaren Energiequellen werden immer häufiger. Der/die Immobilieneigentümer:in muss hierbei oft langfristige Wärmelieferverträge mit dem Wärmelieferanten abschließen. In diesen Verträgen finden sich so genannte Preisänderungsklauseln, oftmals sowohl für den Grundpreis (Zahlung für die Anschlussleistung) sowie den Arbeitspreis (Entgelt für die abgenommene Wärme). Das sind mathematische Formeln mit Preisänderungsfaktoren, oft Indices des Statistischen Bundesamtes oder der Gas- und Stromhandelsbörse in Leipzig (EEX). Entsprechend der Preisänderungen der Indices steigen und sinken dann auch die Fernwärmepreise. Vorteil dieser Klauseln ist, dass es keiner einseitigen Preisänderungen der Versorger bedarf.

Dennoch gab es in den letzten Jahren eine Vielzahl von Urteilen zu diesen Preisänderungsklauseln. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu teilweise neue Vorgaben aufgestellt, die es zu beachten gilt. Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung stellt sich seit diesem Jahr vielfach die Frage, auf welche Indices aufgrund des Energieträgerwandels am Wärmemarkt überhaupt noch zurückgegriffen werden darf. Konkret stellen sich folgende Fragen:

  • Wie darf eine Arbeitspreisklausel gestaltet sein?
  • Wie darf eine Grundpreisklausel gestaltet sein?
  • Welche Indices können für das Marktelement genutzt werden?
  • In welchem Verhältnis sollten Indices zueinanderstehen?

Dieses Webinar gibt Ihnen dazu einen Überblick und benennt einen pragmatischen Umgang für Immobilieneigentümer:innen. Ziel ist es, Rechts- und Planungssicherheit beim Umgang mit Fragen zur Wärmelieferung, insbesondere den Wärmepreisen, zu vermitteln und eine erste Einschätzung zur Rechtmäßigkeit verwendeter Klauseln zu geben.