Orientierungsleifaden zur Erstellung des Lageberichts

Der aktualisierte Orientierungsleitfaden zum Lagebericht steht ab sofort zum Download zur Verfügung. Er dient als praxisorientierte Arbeitshilfe und unterstützt bei der Aufstellung des Lageberichts bzw. Konzernlageberichts nach den geltenden gesetzlichen und berufsständischen Vorgaben.

Der Leitfaden ist entsprechend der Gliederung des DRS 20 aufgebaut und enthält Verweise auf die einschlägigen Regelungen des HGB sowie auf den IDW PS 350 n.F. In zusammengefasster Form stellt er die Anforderungen an einen Lagebericht gemäß § 289 HGB dar. Die dargestellten Berichtspflichten sind dabei nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen.

Art und Umfang der Berichterstattung sind stets unternehmensindividuell festzulegen. Der Lagebericht soll insbesondere
– in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang stehen,
– ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Lage der Gesellschaft vermitteln,
– die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellen und
– die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts einhalten.

Der Orientierungsleitfaden versteht sich somit als strukturierende Unterstützung für die Praxis, ersetzt jedoch nicht die erforderliche individuelle Beurteilung, Gewichtung und Auswahl der Berichtsinhalte.