Bewertung der Wohnungswirtschaft Deutschland
Am 24.02.2026 stellten die Koalitionsspitzen von CDU/CSU und SPD die im Dezember 2025 angekündigten geeinten Eckpunkte für die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, zukünftig Gebäudemodernisierungsgesetz, vor. Die Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energie bei neu eingebauten Heizungsanlagen soll zukünftig entfallen, an die Nutzung von Erdgas werden Anforderungen an Anteile grüner Gase gestellt.
Damit wird den Gebäudeeigentümern die eigene Verantwortung über die Abschätzung der Vor- und Nachteile sowie der Risiken einer konkreten Lösung für Beheizung und Warmwasserbereitung gegeben.
Auf Basis der Eckpunkte soll bis Anfang April ein Gesetzesentwurf erarbeitet werden.
Ziel ist ein Inkrafttreten der neuen Regelungen ab 01.07.2026. Dieser Termin ist wichtig, weil nach aktuell geltendem GEG in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ab 01.07.2026 praktisch keine Gaskessel mehr eingebaut werden dürfen.
In den Eckpunkten werden weitere Fragen angesprochen, wie AVBFernwärmeV, Wärmelieferverordnung und Mietrecht.
Die Umsetzung im Detail bleibt abzuwarten, ebenso die Auswirkungen in Bezug auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Klimaschutz und ggf. auch zu den EU-Vorgaben 2030.
Für den Praxispfad der Wohnungswirtschaft und die Bezahlbarkeit der Energiewende im Gebäudebestand wird die Ausgestaltung der Förderung entscheidend sein, die bis 2029 „auskömmlich finanziert“ sein soll.
Eine ausführliche GdW-Information mit der Bewertung der Eckpunkte finden Sie in unserem Mitgliederbereich zum Download.
Der GdW hat zum Gebäudemodernisierungsgesetz auch eine Pressemitteilung veröffentlicht:
