Der GdW hat eine Stellungnahme zur Empfehlung der Kommission für einen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung (VSME) gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz abgegeben.
In der Stellungnahme spricht sich der GdW dafür aus, dass keine Änderungen am bestehenden Entwurf des VSME vorgenommen werden. Die bisherigen Praxiserfahrungen zeigen, dass das Basismodul des VSME praxistauglich ist und die Informationsbedürfnisse der Stakeholder (vor allem der Banken) im Bereich Nachhaltigkeit grundsätzlich erfüllt. Bei Bedarf kann es freiwillig ergänzt werden. Auch ist es nach öffentlichen Mitteilungen der EU vorgesehen, im Jahr 2026 die Berichtspflichten an die Banken mit diesem Regime zu harmonisieren. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass keine zusätzlichen Berichtsinhalte, für die nicht berichtspflichtigen Unternehmen vorgesehen werden.
Die Stellungnahme finden Sie im Mitgleiderbereich unter Downloads GdW Informationen.
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie zeitnah informieren.
