BGH entscheidet zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Unzulässige Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft

BGH vom 29.01.21026 (Az. I ZR 129/25, Pressemitteilung)

Im zugrundeliegenden Fall war es um eine Klage gegen einen Makler für eine Mietwohnung gegangen. Eine Wohnungsinteressentin hatte geltend gemacht, aufgrund ihrer ethnischen Herkunft in unzulässiger Weise vom Makler diskriminiert worden zu sein. Hierzu trug sie vor, dass sich aus ihrer Sicht ein geschlossenes Bild einer Diskriminierung ergebe: Immer dann, wenn sie sich mit ihrem wahren – pakistanischen – Nachnamen um einen Besichtigungstermin beworben habe, habe sie eine Absage erhalten. Als sie sich jedoch mit dem – fiktiven – deutschen Namen „Julia Schneider“ und mit im Übrigen völlig gleichlautenden Eckdaten zu ihrer Person beworben hatte, habe sie eine Einladung zur Wohnungsbesichtigung problemlos erhalten. Diese Versuchsanordnung hatte sie mehrfach durchgeführt, um zufällige Fehler auszuschließen. Alle Ergebnisse waren gleich. Die Klägerin ist pakistanischer Abstammung, jedoch in Deutschland geboren und spricht akzentfreies Deutsch, sodass am Telefon kein Unterschied wahrzunehmen war.

In der ersten Instanz war die Klage vor dem AG Groß-Gerau auf Entschädigung nach dem AGG noch abgewiesen worden. Das LG Darmstadt hob die Entscheidung jedoch auf und sprach der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro zu. Der beklagte Makler konnte im Rahmen der vom AGG vorgenommenen Beweislastumkehr den Anschein einer Diskriminierung nicht entkräften. Die Revision des beklagten Maklers hiergegen blieb ohne Erfolg. Der BGH schloss sich der Vorinstanz an und bestätigte die Pflicht des Maklers zur Zahlung der Entschädigung an die Klägerin (§ 21 Abs.2 AGG). Durch die Entscheidung des BGH ist nun auch geklärt, dass in Sachverhalten, wie dem vorliegenden, nicht nur der Vermieter, sondern auch der eingeschaltete Makler dem AGG unterliegt, und sich somit ebenfalls schadensersatz- oder entschädigungspflichtig machen kann.

Zu dem BGH-Urteil gibt es auch eine GdW-Information.