Abschluss der Trilogverhandlungen zur Überarbeitung der CSRD

In der Plenar-Sitzung am 16.12.2025 hat das Europäische Parlament die im Trilog mit dem Rat erzielte vorläufige Einigung zum sog. „Content-Vorschlag“ (COM(2025)81) des Omnibus-I-Pakets gebilligt.

Damit sind die Trilogverhandlungen abgeschlossen, die neuen EU-Vorschriften können im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden (ein Inkrafttreten der Änderungen erfolgt 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt) und sind durch die EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Die Inhalte betreffen insb. folgende Punkte:

  • Bilanzrichtlinie/CSRD: Berichtspflichtige Unternehmen müssen mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Mio. Euro Umsatzerlöse aufweisen
  • CSDDD: verpflichtete Unternehmen müssen mehr als 5.000 Mitarbeitende und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatzerlöse aufweisen

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie zeitnah informieren.