Am 20. November 2025 hat der Europäische Beirat für erschwinglichen Wohnungsbau, der seine Arbeit Ende Juni 2025 aufgenommen hat, seine Empfehlungen an die Europäische Kommission übergeben. Das 48-seitige Dokument umfasst 75 Empfehlungen für Maßnahmen auf europäischer, nationaler oder lokaler Ebene. Sie stützen sich auf sechs Leitfragen zur Wohnungskrise, die in den Arbeitsgruppen des Beirats erörtert wurden und zugleich die Struktur der Empfehlungen bilden.
Der Beirat ist sich einig, dass ein Paradigmenwechsel notwendig ist, um sicherzustellen, Wohnraum als wesentliche soziale und wirtschaftliche Infrastruktur zu verankern. Angemessener Wohnraum soll demnach als tragende Säule der Gesellschaft anerkannt werden, ähnlich wie Verkehrs-, Energie- und Wasserinfrastrukturen. Dies soll dazu beitragen, die ‚Finanzialisierung‘ von Wohnraum einzudämmen, bei der Wohnungen eher als Spekulationsobjekt statt als langfristiger Wohnraum betrachtet werden.
Die Empfehlungen enthalten den Vorschlag, „Erschwinglichkeit“ nicht nur über Anschaffungs- und Mietkosten zu definieren. Dazu gehören auch die laufenden Kosten während der gesamten Nutzungsdauer, die Bauqualität und Energieeffizienz sowie intakte und soziale stabile Nachbarschaften.
Ausgangspunkt ist das Ziel, langfristig dauerhafte Wohnlösungen zu schaffen und temporäre Notunterkünfte zu vermeiden. Der Beirat befürwortet zudem die Einführung des „Housing First“-Ansatzes, um ein ausreichendes Wohnungsangebot sicherzustellen und den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Der soziale Wohnungsbau wird als wichtiger, jedoch nicht als alleiniger Baustein zur Erhöhung des Angebots an bezahlbarem Wohnraum betrachtet. Eine Überarbeitung der EU-Beihilferegeln gilt als notwendig, um einen breiteren und gerechteren Zugang zu öffentlichem und bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen.
Zudem wird die Einführung sogenannter „Social Rental Agencies“ empfohlen, für die ein EU-Rahmen geschaffen werden könnte. Diese Agenturen sollen dazu beitragen, private Mietwohnungen für erschwingliche Vermietung zugänglich zu machen und gleichzeitig ein verlässliches Vermittlungssystem zwischen Eigentümern und Mietern zu schaffen.
Die Revision der Beihilfe- und SGEI-Regeln im Bereich Wohnen soll gezielt Haushalten zugutekommen, die auf dem Markt keine Wohnung finden. Für staatlich geförderte Wohnungen sollen klare Vorgaben zu Zielgruppen, Mietpreisen und Bindungsfristen gelten. Gewinne sollen begrenzt, Überschüsse in die langfristige Sicherung und Erneuerung des Wohnungsbestands reinvestiert und ein Transfer dieser Wohnungen in den freien Markt stark eingeschränkt werden.
Mitgliedstaaten sollen Mindestanteile neu geförderter Wohnungen für besonders schutzbedürftige und extrem einkommensschwache Haushalte festlegen. Ergänzend werden EU-weite Mietgarantien und Transferleistungen vorgeschlagen, um das Risiko bei der Anmietung privater Wohnungen zu reduzieren. Zudem wird die Kommission aufgefordert, Empfehlungen zu Mindeststandards angemessenen Wohnraums zu erarbeiten.
Auch der Instandhaltung und Stadterneuerung soll Vorrang eingeräumt werden. Um das Angebot an bezahlbarem Wohnraum zu erhöhen, befürwortet der Beirat das kostenbasierte Mietwohnungsmodell. Bei diesem Ansatz wird die Miete auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten für Erwerb, Bau, Finanzierung, Betrieb und Instandhaltung berechnet. Die Renditen sind begrenzt und das Modell ist nicht auf Gewinnmaximierung ausgerichtet. Vorgesehen sind Mechanismen, die sicherstellen, dass die Vermögenswerte langfristig im System des bezahlbaren Wohnens verbleiben und nicht kurzfristig abwandern.
Zur Mobilisierung von Kapital wird die Kommission aufgefordert, die Einrichtung eines pan-europäischen Investitionsfonds für bezahlbaren Wohnraum zu unterstützen, etwa gegründet oder mitgestaltet von der Europäischen Investitionsbank (EIB), anderen Finanzinstitutionen- und -akteuren. Weiter wird die Einrichtung eines EU-weiten Sparkontos für bezahlbaren Wohnraum angeregt, vergleichbar mit dem französischen „Livret A“.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass spezielle Finanzintermediäre oder spezielle Wohnungsbaubanken, Städte, Mitgliedstaaten, öffentliche Wohnungsbaugesellschaften oder Akteure des bezahlbaren Wohnraums Anleihen zur Finanzierung des bezahlbaren Wohnraums ausgeben können.
Zum GdW Europabrief:
