Am 13. November 2025 trat das Europäische Parlament zu einer Plenarsitzung zusammen, um über den Bericht des Rechtsausschusses (JURI-Ausschuss) zur Änderung bestimmter Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten von Unternehmen als Teil des Omnibus I -Pakets abzustimmen. Die Abgeordneten stimmten über mehrere Änderungsanträge ab.
Der Bericht wurde in der geänderten Fassung mit 382 Ja-Stimmen, 249 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen angenommen. Die Abgeordneten stimmten auch dem Beschluss des Berichterstatters zu, den Bericht zur interinstitutionellen Verhandlung an den JURI-Ausschuss zurückzuverweisen.
In Bezug auf die CSRD haben sich die Abgeordneten dafür ausgesprochen, dass nur Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1750 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro zur sozialen und ökologischen Berichterstattung verpflichtet sein sollten. Nur Unternehmen, die unter diese Regelung fallen, wären auch verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte gemäß Art. 8 Taxonomie-Verordnung (d. h. einer Klassifizierung nachhaltiger Investitionen) vorzulegen. Damit würde der Kreis der direkt berichtspflichtigen Unternehmen um etwa 90 % sinken.
Neben dem Anwendungsbereich sollen auch die Berichtsstandards selbst weiter vereinfacht und reduziert werden, sodass weniger qualitative Angaben erforderlich wären, und die sektorspezifische Berichterstattung würde freiwillig werden. Kleinere Unternehmen würden vor den Berichtspflichten ihrer großen Geschäftspartner geschützt, die nicht mehr Informationen verlangen dürften, als in den freiwilligen Standards festgelegt sind.
Die CSDDD soll dahingehend geändert werden, dass die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette auf sehr große Unternehmen beschränkt werden. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro.
Transitionspläne zur Erfüllung des Pariser Klimaabkommens wären nicht mehr vorgeschrieben. Die Haftung bleibt auf nationaler Ebene geregelt und umfasst weiterhin die vollständige Schadenskompensation. Bei Nichteinhaltung können Strafen verhängt werden.
Das Parlament fordert zudem, dass die Kommission ein digitales Portal für Unternehmen einrichtet, das kostenlosen Zugang zu Vorlagen, Leitlinien und Informationen über alle EU-weiten Berichtspflichten bietet und damit den European Single Access Point (einheitlicher EU-Zugangspunkt für Unternehmensdaten) ergänzt.
Der JURI-Ausschuss hat die Trilog-Verhandlungen mit dem Rat am 18. November 2025 aufgenommen. Der Rat hatte bereits im Juni 2025 sein Verhandlungsmandat verabschiedet. Eine Einigung zwischen Rat und Europäischem Parlament und Annahme des Omnibus I -Pakets ist noch in diesem Jahr 2025 geplant.
