Abstimmung im EU Parlament zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Das EU-Parlament hat seine Verhandlungsposition zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten für Unternehmen angenommen.

  • Das Parlament schlägt vor, den Anwendungsbereich der Berichtspflicht auf Unternehmen bzw. Konzerne mit mehr als 1.750 Mitarbeitenden und Nettoumsatzerlösen von mehr als 450 Mio. Euro zu verkleinern. Diese Grenze gilt auch für die EU-Taxonomie. Damit geht das Parlament noch über die von EU-Kommission und Europäischen Rat vorgeschlagenen Erleichterungen hinaus.
  • Die Berichtsstandards sollen weiter vereinfacht und reduziert werden und weniger qualitative Angaben erfordern; branchenspezifische Berichterstattung soll künftig freiwillig sein.
  • Kleinere Unternehmen würden vor den Berichtspflichten ihrer größeren Geschäftspartner geschützt, die keine zusätzlichen Informationen verlangen dürfen, die über die freiwilligen Standards hinausgehen.
  • Auch bei den Sorgfaltspflichten soll es Erleichterungen geben, u. a. Diese sollen künftig nur für große Unternehmen gelten, die mehr als 5 000 Beschäftigte haben und einen jährlichen Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro erzielen.
  • Unternehmen müssten künftig keinen Übergangsplan mehr vorlegen
  • Verstöße sollen auf nationaler, nicht auf EU-Ebene geahndet werden, und betroffene Personen hätten Anspruch auf vollständigen Schadensersatz

Nächste Schritte:
Am 18. November 2025 haben die Trilogverhandlungen begonnen. Ziel ist es, die Gesetzgebung bis Ende 2025 abzuschließen. Nach finaler Annahme durch die gesetzgebenden Organe und Veröffentlichung im EU-Amtsblatt muss die Änderungsrichtlinie dann innerhalb von zwölf Monaten von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, um Rechtskraft zu erlangen.

Über den weiteren Fortgang werden wir Sie zeitnah informieren.