Neue Informationen zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes vor dem Hintergrund der Urteile von EuGH und BGH zum Themenkomplex “Kundenanlage”

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags macht sich dafür stark, im Energiewirtschaftsgesetz eine Übergangsregelung zu verankern, um Bestandsanlagen, die bisher als Kundenanlagen betrieben wurden, bis zur Schaffung einer dauerhaften europarechtskonformen und bürokratiearmen Regelung von den Regulierungsbestimmungen für Verteilnetzbetreiber auszunehmen.

Die Wohnungswirtschaft begrüßt die Schaffung eines Übergangszeitraums als einen Baustein für mehr Planungssicherheit für die Anlagenbetreiber. Allerdings ist die Übergangszeit bis 31.12.2028 begrenzt, sodass es weiterhin dringend nötig ist, eine dauerhafte europarechtskonforme und bürokratiearme Regelung im EnWG zu verankern, welche weiterhin die dezentrale Energieversorgung und Modelle wie beispielsweise Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung rechtssicher ermöglicht.

Begrüßt wird ferner besonders die Klarstellung in der Begründung des Änderungsantrages, dass Versorgungsanlagen innerhalb eines Gebäudes kein Netz darstellen und deshalb weiterhin als Kundenanlagen gelten können.

Weitere Punkte im Antrag bzw. der Entschließung betreffen den Netzanschluss und das Energy Sharing.

Wir hoffen, dass der Ausschussantrag in zweiter und dritter Lesung bestätigt wird, und so ins EnWG eingeht.

Ein ausführliches GdW-Rundschreiben finden Sie im Mitgliederbereich.