Begrenzte Neuauflage der EH55-Neubauförderung: Start 15.12.2025 – einmalig 800 Mio. Euro zum Abbau des Bauüberhangs

Die Bundesregierung setzt mit dieser Maßnahme eine Verabredung des Koalitionsvertrages um. Dort steht: “Die Förderfähigkeit des EH55-Standards wollen wir zeitlich befristet zur Aktivierung des Bauüberhangs wiederherstellen.”

Ziel der amtierenden Bundesregierung ist es, angesichts der infolge hoher Gestehungs-/Finanzierungskosten eingebrochenen Neubautätigkeit bereits genehmigte, aber zurückgestellte Bauprojekte in die Realisierung zu bringen. In diesem Umfeld will die Bundesregierung mit der begrenzten Neuauflage der EH55-Neubauförderung einen Impuls setzten. Dafür sollen ab 15.12.2025 einmalig 800 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Die Mittel müssen durch den Haushaltsausschuss und vom Bundestag noch gebilligt werden.

Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite der KfW (keine Zuschüsse). Förderfähig ist der Neubau im EH55-Standrad. Gefördert wird, solange die Mittel reichen. Voraussetzung ist eine Wärmeerzeugung zu 100% mit erneuerbaren Energien (Wärmepumpe, Biogas, Fernwärme). Pro Wohneinheit können bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Zur Antragstellung muss die Baugenehmigung vorliegen.

Die KfW und das Bundes­ministerium für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen (BMWSB) bereiten derzeit die Wieder­aufnahme der Förderung des „Effizienz­haus 55″-Standards für Neu­bauten vor. Die Förderung soll planmäßig Mitte Dezember starten.

Zur KfW:

Statement GdW: Neustart für den Neubau: 800 Millionen Euro für EH55-Förderung sind eine echte Chance für den Wohnungsbau

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt ausdrücklich die Pläne der Bundesregierung, 800 Millionen Euro für die Förderung von Effizienzhäusern EH55 bereitzustellen. Mit der Wiederaufnahme der EH55-Förderung ab Dezember setzt die Bundesregierung ein starkes Signal für den Wohnungsbau und erfüllt damit ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags.

„Das ist ein herausragendes Signal für alle, die dringend Wohnungen schaffen wollen. Die Bundesregierung greift damit eine zentrale Forderung der sozial orientierten Wohnungswirtschaft auf. Das Programm war schon früher sehr beliebt – und es ist genau der richtige Weg, um dringend benötigte Wohnungen zügig zu realisieren und die Fördermittel sinnvoll und wirksam auf die Straße zu bringen“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko.

„Die Förderung bietet eine echte Chance, zehntausende Wohnungen kurzfristig zu realisieren“, sagt Gedaschko. Allein bei den GdW-Mitgliedsunternehmen könnten durch das Programm 17.000 bis 20.000 Wohnungen kurzfristig realisiert werden. Bundesweit wären es bei einem Zinssatz von einem Prozent sogar bis zu 90.000 Wohnungen. „Das ist ein enormer Hebel bei überschaubaren Kosten“, sagt Gedaschko.

Zugleich ist die Wiederaufnahme der EH55-Förderung ein wichtiges Zeichen für den Klimaschutz: Eine Voraussetzung für die Förderung ist die Nutzung 100 Prozent erneuerbarer Energien – durch Wärmepumpen, Biogas oder Fernwärme. Das Programm ist als reines Kreditförderprogramm ohne Zuschüsse konzipiert. Pro Wohneinheit können bis zu 100.000 Euro gefördert werden.

„Mit der EH55-Förderung können wir Projekte, die schon lange geplant sind, endlich Realität werden lassen – und Wohnraum schneller den Menschen zur Verfügung stellen, die ihn dringend brauchen“, sagt Gedaschko.