Entlastungskabinett – Bundeswirtschaftsministerium mit Beitrag zum Maßnahmenpaket Bürokratierückbau

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 05.11.2025 fünf Maßnahmen zum Bürokratierückbau in das sogenannte Entlastungskabinett der Bundesregierung eingebracht. Die spürbare Entlastung der Unternehmen hat für Bundeswirtschaftsministerin Reiche hohe Priorität. Sie setzt sich für einen deutlichen Abbau der Belastung ein, die Bürokratie und Berichtspflichten für die deutsche Wirtschaft bedeuten.

Im sogenannten Entlastungskabinett wurden verschiedene Maßnahmen der Bundesregierung zum Bürokratierückbau mit einem Entlastungsvolumen in Höhe von 157 Millionen Euro beschlossen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat hierzu einen Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten eingebracht. Der Entwurf enthält konkrete Maßnahmen zum Bürokratierückbau, mit denen Wirtschaft und Verwaltung um circa 57,7 Millionen Euro entlastet werden.

Aufgehoben wird die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern, zur Anbringung von Etiketten durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger („Nationales Heizungslabel“) sowie die Pflicht der Betreiber von Übertragungsnetzen, jährlich einen Bericht zur technischen Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und den Umweltauswirkungen der Vorhaben vorzulegen. Zusätzlichen werden die Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz zeitlich aufeinander abgestimmt und in der Frequenz reduziert. Die Pflicht, dass das Bundeswirtschaftsministerium und die Deutsche Industrie- und Handelskammer zur Mitte der Legislaturperiode gegenüber dem Deutschen Bundestag über die wesentlichen Entwicklungen und Perspektiven der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern und des Netzwerkes der deutschen Auslandshandelskammern berichten, wird künftig auf die Deutsche Industrie- und Handelskammer beschränkt.

Zusätzlich zu den einzelnen Gesetzentwürfen verpflichten sich die verschiedenen Ministerien in einem Eckpunktepapier zu weiteren Maßnahmen des Bürokratierückbaus, die bis spätestens Mitte 2026 kabinettreif sein sollen. Von den insgesamt 51 geplanten weiteren Entlastungsmaßnahmen trägt allein das Bundeswirtschaftsministerium zehn Projekten bei. Dazu zählt unter anderem die Rückführung der Vorschriften des Energieeffizienzgesetzes auf eine 1:1 Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie.

Auch auf EU-Ebene setzt sich das Bundeswirtschaftsministerium nachdrücklich für substanziellen Bürokratierückbau ein. Die Entlastungsziele der EU-Kommission für den europäischen Bürokratierückbau für Unternehmen und Verwaltung von mindestens 25 % bzw. 35 % für KMU bis 2029 werden ausdrücklich unterstützt. Das Bundeswirtschaftsministerium fordert dabei eine neue „Kultur der legislativen Zurückhaltung“ auf EU-Ebene, das heißt die EU sollte in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit nur in dringend erforderlichen Fällen regulieren.