Veröffentlichung des EP-Initiativberichts zur Wohnungskrise in der EU

Am 15. September 2025 hat der Sonderausschuss zur Wohnungskrise (HOUS) seinen Initiativbericht „Wohnungskrise in der Europäischen Union mit dem Ziel, Lösungen für angemessenen, nachhaltigen und bezahlbaren Wohnraum vorzuschlagen“ vorgelegt. Der von dem Berichterstatter Borja Giménez Larraz (EVP, Spanien) verfasste Bericht verfolgt einen zweistufigen, aufeinander aufbauenden Ansatz. Zunächst soll das Wohnungsangebot erheblich gesteigert werden, um strukturelle Ungleichgewichte auf dem Markt zu beheben. In einem zweiten Schritt soll dann die Wohnungsnachfrage gezielt unterstützt werden.

Der Bericht ist in vier für die Wohnungswirtschaft relevante Themenblöcke gegliedert:

  • Steigerung des Angebots,
  • Sicherstellung der Finanzierung und Erleichterung von Investitionen,
  • Unterstützung der Nachfrage nach Wohnraum,
  • Datenaustausch und -analyse.

Dem Bericht zufolge soll die EU dabei als Katalysator wirken, indem sie Hindernisse beseitigt, Investitionen freisetzt und günstige Rahmenbedingungen schafft. Dies soll durch die Reduzierung des Verwaltungsaufwands, die Straffung von Genehmigungsverfahren und den Abbau von Bürokratie erreicht werden. Die Behörden werden nachdrücklich dazu aufgefordert, dringende Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsangebots zu ergreifen. Dazu sollen sie regulatorische Belastungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette abbauen, Hindernisse und Bürokratie beseitigen sowie Engpässe in lokalen, nationalen und EU-Rechtsvorschriften beheben, die die Wettbewerbsfähigkeit des Bau- und Renovierungssektors beeinträchtigen.

Darüber hinaus sollen die Verfügbarkeit von Bauland verbessert, öffentliches Land mobilisiert und Verfahren zur Flächennutzungsplanung für den Bau von Sozialwohnungen und bezahlbarem Wohnraum vereinfacht werden. Zudem sollen integrierte Ansätze verfolgt werden, um ökologische und wirtschaftliche Ziele in Einklang zu bringen. Auch die für die Erteilung einer Baugenehmigung erforderliche Zeit sollte reduziert werden, einschließlich der Einführung des „Grundsatzes des positiven behördlichen Schweigens“ bei der Erteilung von Genehmigungen für Neubauten und Renovierungen (mit Ausnahmen z.B. Umwelt- und Denkmalschutz).

Der Bericht fordert außerdem Hilfen für Innovationen im Wohnungsbau sowie die Förderung von Produktivität und Effizienz im Bauprozess. Er fordert die Mitgliedstaaten zudem auf, Projekte zur Sanierung öffentlicher Gebäude für Wohnzwecke sowie zur Umwandlung ungenutzter öffentlicher Gebäude in Sozialwohnungen zu prüfen. Dabei unterstreicht er die Bedeutung der Bereitstellung von Sozialwohnungen mit Fokus auf besonders betroffene Gruppen.

Des Weiteren fordert der Bericht, zusätzlich zu öffentlichen Hilfen private Investitionen zu mobilisieren und Voraussetzungen zu schaffen, die private Investitionen in Wohnraum für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen begünstigen. Anreize sollen außerdem für Unternehmen geboten werden, die an Projekten für bezahlbaren Wohnraum beteiligt sind.

Maßgeschneiderte wohnungspolitische Programme, die die Hürden beim Zugang zu Wohnraum für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen bewältigen, sollen geprüft werden, insbesondere für strategische Berufsgruppen (Gesundheits- und Sicherheitspersonal, Lehrer usw.). Zu den Maßnahmen könnten beispielsweise steuerliche Anreize gehören.

Positiv an dem Bericht ist, dass Vorgaben für die Europäische Investitionsbank gemacht, die Kohäsionsförderungen Stadtentwicklung und Wohnungsbau ganzheitlich betrachtet und gefördert sowie das Subsidiaritätsprinzip gewahrt werden soll unter Berücksichtigung der Rolle der Kommunen bei der Erstellung des Plans für bezahlbares Wohnen. Der Berichterstatter betont: „Die Lage ist dringend. In acht Jahren sind die Immobilienpreise um 48 % gestiegen. Die Mieten sind um 18 % gestiegen. Die Öffentlichkeit ist sich dessen bewusst und leidet darunter. Deshalb ist das Thema Wohnen zu einem ihrer Hauptanliegen geworden. Wir müssen handeln“. Aufgrund der Seitenzahlbegrenzung des Berichts hat der Berichterstatter angemerkt, dass er weitere Punkte wie Beihilfen und Spekulation im Rahmen von Änderungsanträgen zu seinem Bericht einbringen wird.

Die Europaabgeordneten des Sonderausschusses Wohnungsbau haben nun bis zum 20. Oktober 2025 Zeit, Änderungsanträge zum Initiativbericht einzureichen. Danach erfolgen die Beratungen in den mitbefassten EP-Ausschüssen mit eigenen Fristen für Änderungsanträge.

Der eigentliche Fahrplan des Europäischen Parlaments sieht eine Befassung der EP-Ausschüsse bis Februar 2026 und die Plenarabstimmung im März 2026 vor. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob der Fahrplan des Europäischen Parlaments aufrechterhalten wird, da die EU-Kommissionspräsidentin Frau von der Leyen überraschend die Veröffentlichung des Europäischen Plans für bezahlbaren Wohnraum der EU-Kommission für noch in diesem Jahr 2025 angekündigt hat.