EU-Plan für bezahlbaren Wohnraum

Auf der hochrangigen Konferenz zum Thema „bezahlbarer und nachhaltiger Wohnraum“ in Kopenhagen hat der EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen Dan Jørgensen am 29. September 2025 in seiner Grundsatzrede folgende Eckpunkte des demnächst erscheinenden Europäischen Plans für bezahlbaren Wohnraum vorgestellt:

  • Bereitstellung von EU-Geldern: Verdoppelung der Unterstützung für den Wohnungsbau im Rahmen der Kohäsionspolitik. Mit dem nächsten langfristigen Haushalt 2028 bis 2034 sollen EU-Mittel leichter für den bezahlbaren Wohnraum eingesetzt werden.
  • Vereinfachung für öffentliche Ausgaben: Revision der Beihilfen für Wohnungsbauprojekte.
  • Private Investitionen fördern: Ausreichend Spielraum für Investitionen schaffen, die stabile Renditen mit sozialer Verantwortung verbinden. Kein Raum für Spekulationen.
  • Die „Entfinanzialisierung“ des Wohnraums ins Visier nehmen: Erschließung neuer alternativer Finanzierungsmodelle und Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Investoren
  • EIB-Finanzierungsplattform: Mobilisierung zusätzlicher Investitionen, um bessere Ergebnisse für den sozialen Wohnungsbau, Studentenwohnheime und bezahlbaren, nachhaltigen Wohnraum zu erzielen. Die Plattform soll praktische Maßnahmen für Mitgliedstaaten, Städte und Regionen aufzeigen, um – wo nötig – bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum bereitzustellen.
  • Überarbeitung von rechtlichen Vorgaben und Abbau von Bürokratie – insbesondere Hindernisse aus dem Weg räumen für Planung, Genehmigungen und Beschaffung.
  • Mobilisierung von Ressourcen: Förderung innovativer Bauverfahren und Materialien, Förderung von Innovationen, Sicherstellung ausreichender Kompetenzen und Arbeitskräfte.
  • Neue Gesetzgebung zu Kurzzeitvermietungen für Städte und Regionen, die unter Druck stehen.
  • Konkrete Aktionen für jungen Menschen, Familien, Obdachlose: Ziel angemessenen bezahlbaren Wohnraum als Grundrecht für alle sicherzustellen.
  • Austausch bewährter Verfahren unterstützen.
  • Fortführung praktischer Maßnahmen zur Senkung der Lebenshaltungskosten, z.B. Bereitstellung eines leistungsstarken Wohnungsbestands für Europa und Sicherstellung, dass Wohngebäude modern und effizient sind; Isolierung von Häusern zur Vermeidung von Energie- und Geldverschwendung.