Bayerische Bauordnung: Änderungen im Stellplatzrecht und Spielplatzrecht seit 1. Oktober 2025

Am 10. Dezember 2024 hat der Bayerische Landtag das Erste und das Zweite Modernisierungsgesetz Bayern beschlossen. Beide Gesetze enthalten Änderungen der BayBO. Wir haben informiert.

Die zum 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Änderungen durch das Erste Modernisierungsgesetz enthalten Verfahrensvereinfachungen, insbesondere durch die Ausweitung der Verfahrensfreiheit zahlreicher Bauvorhaben sowie das Anheben der Sonderbaugrenzen. Zudem werden bauliche Änderungen im Bestand erleichtert. Das Zweite Modernisierungsgesetz modifiziert zum 1. Januar 2025 abstandsflächenrechtliche Vorschriften und ändert den Verfahrensablauf dahingehend, dass Bauanträge künftig immer bei den unteren Bauaufsichtsbehörden eingereicht werden. Die ggf. notwendige Beteiligung der Gemeinde erfolgt durch das Landratsamt als untere Bauaufsichtsbehörde. Zudem ist erstmals eine Vollständigkeitsprüfung des Bauantrags binnen drei Wochen vorgesehen.

Zum 1. Oktober 2025 sind die ebenfalls im Ersten Modernisierungsgesetz vorgesehenen Änderungen im Stellplatzrecht, Spielplatzrecht sowie hinsichtlich des gemeindlichen Satzungsrechts in Kraft. Die neunmonatige Übergangsphase soll den Gemeinden ermöglichen, ihre Satzungen entsprechend anzupassen. Die beschlossenen Änderungen der BayBO können Sie im Gesetz- und Verordnungsblatt unter “§ 13 – Weitere Änderungen der Bayerischen Bauordnung” einsehen. Die ebenfalls ab 1. Oktober 2025 geltende Neufassung der Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung ist als Anhang zur Veröffentlichung abrufbar.

In der Oktoberausgabe unserer Publikation wohnen – ZdW Bayern erscheint ein ausführlicher Artikel “Aktuelle Änderungen in der Bayerischen Bauordnung und ihre Auswirkungen auf den Wohnungsbau”. Die Zeitschrift erscheint in KW 44.