Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch liegt bei 289 Euro
Zum Jahresende 2024 gibt es in Bayern 108.790 reine Wohngeldhaushalte, bei denen alle zum jeweiligen Haushalt zählenden Personen wohngeldberechtigt sind. Im Vergleich zum Jahresende 2023 (101.115 Haushalte) entspricht das einem Anstieg um 7,6 Prozent.
Von den reinen Wohngeldhaushalten in Bayern erhält der Großteil (102.695 Haushalte) einen Mietzuschuss. 6.095 Haushalte erhalten einen Lastenzuschuss für eigenen und selbstgenutzten Wohnraum. Bei den reinen Wohngeldhaushalten ist die Haupteinkommensperson in 63 780 Fällen nicht erwerbstätig (z.B. Rentnerinnen und Rentner, Studierende, etc.), in 41.345 Fällen erwerbstätig und in 3.670 Fällen arbeitslos.
Der durchschnittliche Wohngeldanspruch für reine Wohngeldhaushalte liegt zum Jahresende 2024 bei 289 Euro monatlich. Im Vergleich zum Vorjahr (303 Euro) entspricht das einer Reduzierung um 4,6 Prozent. Bei Haushalten, die Mietzuschuss erhalten, liegt der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch 2024 bei 290 Euro. Bei denen, die Lastenzuschuss erhalten, liegt er bei 276 Euro.
Neben den reinen Wohngeldhaushalten beziehen Ende 2024 in Bayern 1.465 wohngeldrechtliche Teilhaushalte Wohngeld. Hierbei handelt es sich um Haushalte, bei denen nicht alle dazugehörigen Personen wohngeldberechtigt sind. Im Vergleich zum Jahresende 2023 (1.515) sinkt die Zahl der wohngeldrechtlichen Teilhaushalte um 3,3 Prozent.
Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Der Wohngeldanspruch ist abhängig von drei Faktoren: der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
