In ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen. Damit steigt der Mindestlohn zunächst um 8,42 % und im Folgejahr um weitere 5,04 %.
Beurteilung AGV Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft e.V.
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in der Kommission haben im Rahmen einer Gesamtwürdigung unterschiedliche Faktoren abgewogen. Dabei haben sie sich an sachlichen Grundlagen und vor allem an den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts orientiert. Die Kommission hat insbesondere auch die derzeitige Situation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt berücksichtigt. Letztlich hat die Vorsitzende einen Vermittlungsvorschlag unterbreitet, dem beide Seiten zugestimmt haben, der beiden Seiten aber auch einen Kompromiss abverlangt hat. Aus Sicht der Arbeitgeberseite war wichtig, dass der Mindestlohn nicht übermäßig und nur schrittweise steigt, um Tragbarkeit und Planungssicherheit für die Tarifvertragsparteien und Betriebe zu gewährleisten. Sie hat daher dem Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden zugestimmt.
