(EU) 2024/1689 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz
Das Wichtigste:
Die Verordnung über künstliche Intelligenz (EU) 2024/1689 gilt insgesamt ab dem 02. August 2026. Für verschiedene Einzelregelungen ist jedoch stufenweise eine vorzeitige bzw. nachgelagerte Einführung geregelt.
Die Verordnung gilt auch für Wohnungsunternehmen und kann diese rechtlich im Sinne der Verordnung als Betreiber von KI-Systemen einordnen, auch wenn das KI-System von einem Dienstleister bereitgestellt wird.
Bisher in Kraft getreten sind Regelungen zu verbotenen Praktiken im KI-Bereich, Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereiche zur Verordnung selbst sowie Ausführungen zu KI-Kompetenzen. Weitere Regelungen zu Transparenzpflichten mitsamt Sanktionsmöglichkeiten folgen zum 02. August 2025 und 2026. Verboten sind bspw. Techniken, mit denen unterschwellig das Bewusstsein eines Mieters beeinflusst werden kann.
Wohnungsunternehmen sollten nun prüfen, dass keine verbotenen Praktiken wie „Social Scoring“-Modelle oder manipulative Techniken in bereits genutzten KI-Tools integriert sind und sicherstellen, dass Mitarbeitende, die KI-Systeme bedienen, über die entsprechenden KI-Kenntnisse verfügen bzw. Maßnahmen ergriffen werden, diese Kompetenzen zu
vermitteln.
Weitere Einzelregelungen aus der Verordnung sind noch nicht in Kraft getreten.
Ein ausführliches GdW-Rundschreiben finden Sie hier zum herunterladen.
