Nach der Reform des Bayerischen Denkmalschutzes im Jahr 2023 und der Öffnung der Denkmalpflege für die Nutzung regenerativer Energien, soll 2025 ein weiterer Meilenstein für die Denkmalpflege folgen. Der Bayerische Ministerrat hat am 8. Juli 2025 die Einleitung der Verbändeanhörung beschlossen.
Mit der Novelle des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes plant die Staatsregierung die Denkmalpflege zu modernisieren und von überflüssiger Bürokratie zu entlasteten – bei gleichbleibend hohem Schutz unseres kulturellen Erbes. Unter dem Leitspruch „Mehr Vertrauen, weniger Vorschriften, schnellere Verfahren“ soll die Denkmalpflege in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und dem Landesdenkmalrat moderner, effizienter und bürgernäher gestaltet werden. Dazu werden insbesondere Regelungen abgeschafft, die sich in der Praxis nicht bewährt haben, und durch flexiblere und praxistauglichere Verfahren ersetzt.
Mehr Vertrauen schafft künftig ein Denkmalpflegewerk als bundesweit neues Instrument: Dadurch sind sämtliche Pflegemaßnahmen, die im Einklang mit diesem Instrumentarium durchgeführt werden, erlaubnisfrei. Für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern wird außerdem ein verbindlicher Katalog erlaubnisfreier Vorhaben im Bayerischen Denkmalschutzgesetz verankert. Bei Einzelbaudenkmälern ohne Denkmalwert im Inneren beschränkt sich die Erlaubnispflicht künftig konsequent auf Veränderungen, die das äußere Erscheinungsbild betreffen.
Weniger Vorschriften ergeben sich durch die vollständige Abschaffung der Liste der beweglichen Denkmäler sowie den Wegfall der Regelung zu Grabungsschutzgebieten. Dadurch werden überholte Vorgaben gezielt reduziert und die Denkmalpflege wird spürbar entlastet.
Schnellere Verfahren ergeben sich vor allem aus der Verkürzung von Fristen und dem Abbau von Hürden für eine Digitalisierung der Verfahrensabläufe. So können denkmalschutzrechtliche Prozesse künftig einfacher und zügiger durchgeführt werden.
Wir werden Sie über die weitere Entwicklung informieren.
