Am 19. November 2024 hat der GdW-Verbandstag eine neue Satzung des GdW beschlossen. Früher als erwartet wurde diese ohne Beanstandungen in das Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter VR 21721 B am 2. Juli 2025 eingetragen.
Nach dem Vereinsrecht wird die Satzung konstitutiv mit Eintragung in das Vereinsregister wirksam. Insofern können nunmehr die notwendigen Beschlüsse zur Bestellung des GdWVorstandes und zur Neukonstituierung des GdW-Verbandsrates vorgenommen werden. Die Neukonstituierung des Verbandsrates kann in der regulären Sitzung des Verbandsrates am 16. September 2025 erfolgen.
Die neue Amtszeit der Gremien kann wie vorgesehen mit Ende des Verbandstages 2025 beginnen.
