Mietpreisbremse bis 2029 verlängert

Der Bundestag hat die sogenannte Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert. Die Mietpreisbremse begrenzt in ausgewiesenen Gebieten den Anstieg der Miete bei der Neuvermietung einer Wohnung. Die Regelung war zuletzt bis zum 31. Dezember 2025 befristet.

Mit der Verlängerung der Mietpreisbremse können die Länder aufgrund entsprechender Verordnungen Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten bis Dezember 2029 ausweisen.

Zwischenzeitlich diskutierte Verschärfungen der Mietpreisbremse oder eine Ausweitung des Anwendungsbereichs für den Neubau wurden nicht beschlossen. Der GdW hatte sich hiergegen unter anderem mit Schreiben an den Chef des Bundeskanzleramtes, Thorsten Frei, Justizministerin Stefanie Hubig, sowie die Mitglieder des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages gewandt.

Die im Koalitionsvertrag verabredete Mietrechtskommission soll in Kürze offiziell eingesetzt werden. Wir werden Sie hierüber informieren.

„Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten“

Die sogenannte Mietpreisbremse ist in Paragraf 556d des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Sie erlaubt es den Landesregierungen, „Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten“ per Rechtsverordnung auszuweisen. Als angespannt gilt ein Wohnungsmarkt demnach, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung „zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist“. Dies ist laut Norm etwa der Fall, wenn die Miete in dem betroffenen Gebiet deutlich stärker steigt als im bundesweiten Durchschnitt oder die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt.

In diesen Gebieten darf die Miete bei einer Neuvermietung zu Beginn laut Gesetz höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Abweichungen von dieser Regelung greifen etwa nach einer umfassenden Modernisierung oder wenn die bisherige Miete bereits über der nach der Mietpreisbremse zulässigen Höhe lag. Gänzlich ausgenommen von der Regelung sind Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden.

Wohnungswirtschaft zum Bundestagsbeschluss zur Verlängerung der Mietpreisbremse

„Bremsen, wenn eigentlich der sogenannte Bau-Turbo gezündet werden soll, ist das falsche Signal. Dennoch ist zu begrüßen, dass sich die Koalition an ihre Zusagen aus dem Koalitionsvertrag hält und eine Ausweitung der Mietpreisbremse auf Neubauten mit Baujahr bis 2019 vom Tisch ist. Dabei muss es auch bleiben. Eine Ausdehnung auf jüngere Neubauten hätte den ohnehin unter massiven Druck geratenen Wohnungsneubau weiter massiv ausgebremst.

Fest steht: Wer die Wohnungsbaukrise wirklich bewältigen will, muss die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum genauso ernst nehmen wie die Energiewende. Der Bau bezahlbarer Wohnungen muss als überragendes öffentliches Interesse anerkannt und auf die Schnellspur gebracht werden. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen vereinfacht, überflüssige Hürden abgebaut und Investitionen gezielt gefördert werden. Was jetzt zählt, ist ein echter Bau-Turbo – und kein Dauerbremsmanöver, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.