Kabinett beschließt Rekordinvestitionen

Am 24.06.2025 hat das Bundeskabinett den zweiten Regierungsentwurf des Haushalts 2025, die Eckwerte des Haushalts 2026 sowie die Finanzplanung bis 2029 beschlossen. Der Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen steigt dabei von 6,7 Milliarden Euro in 2024 auf 7,4 Milliarden Euro in 2025 und auf 7,6 Milliarden Euro in 2026. In 2025 haben die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre ein Finanzvolumen von rund 12 Milliarden Euro.
Mit dem Beschluss des Kabinetts kann das parlamentarische Verfahren für den Haushalt 2025 starten. Für 2026 ist der Haushaltsplan mit den Eckwerten zunächst vorskizziert und soll zeitnah ebenfalls im Kabinett verabschiedet werden.

Die wichtigsten Investitionen des BMWSB auf einen Blick:

  • Der soziale Wohnungsbau wird schrittweise deutlich erhöht. Für 2025 stehen Programmmittel von 3,5 Milliarden Euro bereit. Für 2026 sind 4 Milliarden Euro vorgesehen, für 2027 5 Milliarden Euro und für 2028 und 2029 jeweils 5,5 Milliarden Euro. Darin enthalten sind auch eine Verdopplung der Mittel für das Programm Junges Wohnen.
  • Die Programmmittel für die Neubauprogramme “Klimafreundlicher Neubau” (2025 und 2026 jeweils 1,1 Milliarden Euro), “Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment” (2025 und 2026 jeweils 650 Millionen Euro) und “Wohneigentumsförderung für Familien” (2025 und 2026 jeweils 250 Millionen Euro) sollen im neuen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ausgebracht werden.
  • Ebenfalls im neuen Sondervermögen vorgesehen sind Programmmittel für die Sanierungsprogramme „Jung kauft Alt“ (2025 und 2026 jeweils 350 Millionen Euro) und “Gewerbe zu Wohnen” (geplant unterjähriger Start 2025 mit 60 Millionen Euro und 2026 mit 360 Millionen Euro). Hinweis: Sämtliche im neuen “Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität” ausgebrachten Programme werden wir perspektivisch zu zwei Themenbereichen “Neubau” und “Sanierung” zusammenführen.
  • Die Städtebauförderung wird 2025 mit 790 Millionen Euro auf schon jetzt hohem Niveau fortgesetzt. Entsprechend dem Koalitionsvertrag ist eine schrittweise Verdopplung der Bundesmittel vorgesehen, beginnend mit einer Anhebung der Programmmittel in 2026 auf 1 Milliarde Euro, in 2027 auf 1,2 Milliarden Euro, in 2028 auf 1,4 Milliarden Euro und in 2029 auf 1,58 Milliarden Euro. Das schafft Planungssicherheit für lebendige Quartiere und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
  • Um Kommunen auch bei ihrer energetischen Modernisierung zu unterstützen, soll das Programm Energetische Stadtsanierung im Klima- und Transformationsfonds reaktiviert werden mit Programmmittel in Höhe von jeweils 75 Millionen Euro für 2025 und 2026.
  • Ebenfalls im Klima- und Transformationsfonds ist für die Programme Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK) und Urbane Räume die Finanzierung aller bereits durch den Haushaltsausschuss beschlossenen Projekte gesichert. Zusätzliche Mittel für den Breitensport sollen ab 2026 im Einzelplan des BMWSB ausgebracht werden.
  • Die Gründung des Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen wurde noch in der letzten Legislatur beschlossen. Die Mittel für die Gründung werden jetzt gesichert. Für 2025 sind 12,5 Millionen Euro und für 2026 sind 15 Millionen Euro vorgesehen.


Bundeshaushalt: Wohnungswirtschaft begrüßt starkes Zeichen für sozialen Wohnungsbau – weiterreichende mutige Reformen dringend notwendig
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Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Die heute vom Bundeskabinett beschlossene Rekordförderung für den sozialen Wohnungsbau ist ein starkes Signal in herausfordernden Zeiten. Dass der Bund die Mittel für den sozialen Wohnungsbau im Haushaltsentwurf 2025 auf 3,5 Milliarden Euro erhöht und auch für die kommenden Jahre eine hohe Priorisierung erkennen lässt, begrüßen wir ausdrücklich. Diese Entscheidung unterstreicht, dass das Menschenrecht auf Wohnen in der politischen Realität angekommen ist.

Gleichzeitig ist aber klar: Um den dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum in ausreichendem Maße zu schaffen, braucht es mehr als nur Förderzusagen. Es braucht eine echte ‚Fast Lane‘ für den Wohnungsbau – eine politische und regulatorische Kehrtwende. Wir fordern ein überragendes öffentliches Interesse für den Neubau von bezahlbarem Wohnraum. Nur so können Bauverfahren massiv beschleunigt, Genehmigungen vereinfacht und Planungsprozesse entbürokratisiert werden – analog zur EU-Notfallverordnung für die Energiewende.

Besonders dringlich ist zudem eine zeitlich begrenzte, rückwirkende Wiederaufnahme der EH-55-Förderung. Allein bei den GdW-Mitgliedsunternehmen könnten dadurch kurzfristig 17.000 Wohnungen realisiert werden, bundesweit sogar bis zu 51.000. Das wäre ein enormer Hebel – für überschaubare 1,5 Milliarden Euro über zehn Jahre. Diese Mittel wären gut investiert in dringend benötigten Wohnraum, statt in immer neue Auflagen, die Neubauvorhaben strangulieren.

Die bisherigen Neubauprogramme bewerten wir kritisch: Sie fordern zu hohe Standards, wodurch ein Großteil der Fördermittel direkt in die Deckung der daraus resultierenden Mehrkosten fließt – ohne, dass zusätzlicher bezahlbarer Wohnraum entsteht. Das auf Bezahlbarkeit ausgerichtete Programm ‚Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment‘ (KNN) ist nicht praxistauglich. Es sollte mit dem Programm ‚Klimafreundlicher Neubau‘ (KFN) zu einem neuen, einheitlichen Programm für den bezahlbaren Bereich verschmolzen werden – jedoch ohne zusätzliche Auflagen und mit einer Miethöhenbegrenzung. Nur so kann die Förderung ihre soziale Wirkung tatsächlich entfalten.

Auch beim Klimaschutz im Bestand braucht es mehr Mut zur Realität. Gezielte Einzelmaßnahmen bieten ein vielfach besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis. Der Fokus muss ganz klar auf CO2-Reduzierung gelegt werden. Klimaschutz darf nicht an den sozialen Realitäten vorbeigehen. Deshalb braucht es eine neue Balance zwischen Ökologie, Ökonomie und sozialer Verantwortung.

Es braucht jetzt mutige Schritte und eine ehrliche Neubewertung der Prioritäten. Ohne regulatorische Entschlackung, zielgerichtete Förderung und realistische Anforderungen wird die Wohnungsfrage nicht zu lösen sein. Es geht dabei nicht um politische Symbolik, sondern um das Zuhause von Millionen Menschen.“