Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung – Bau-Turbo

Das Bundeskabinett hat am 18. Juni 2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung verabschiedet. Mit der Verabschiedung des Entwurfs soll die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden, wonach in den ersten 100 Tagen ein Gesetzentwurf zur Einführung eines Wohnungsbau-Turbos unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit vorgelegt sowie Lärmschutzfestsetzungen erleichtert werden sollen.

Der Wohnungsbau-Turbo

Einführung eines neuen § 246e BauGB (Wohnungsbau-Turbo), der befristet bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 für bestimmte Vorhaben, die der Schaffung von Wohnraum dienen, weitreichende Abweichungen vom Planungsrecht ermöglicht.

Beurteilung

Der GdW begrüßt die Einführung eines Wohnungsbauturbos ausdrücklich. Durch die gesetzlich vorgegebene Vielzahl von Abwägungsmöglichkeiten besteht jedoch die Gefahr, dass sich das Bauvorhaben verzögern kann. Dies dürfte insbesondere dann der Fall sein, wenn die Kommune im Rahmen des Befreiungsverfahrens ihre Zustimmung unter der Bedingung erteilt, dass der Vorhabenträger sich verpflichtet, bestimmte städtebauliche Anforderungen einzuhalten, vgl. § 36a BauGB.

Weiteres Verfahren

Der Gesetzentwurf wird nunmehr dem Parlament zugeleitet. Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs ist für Ende September/Anfang Oktober geplant. Dann erst ist der Wohnungsbau-Turbo wirksam. Über das weitere Verfahren und den Inhalt des Gesetzentwurfs im Einzelnen werden wir Sie spätestens bei Verabschiedung des Gesetzes informieren.

Ein ausführliches Rundschreiben des GdW finden Sie hier zum Herunterladen.