Der GdW-FA Recht hat Vorlagen für Beschlüsse erarbeitet, die es ermöglichen sollen, dass für einen Übergangszeitraum (bis max. 31.12.2029) auf das jeweilige bisherige zwingende Schriftformerfordernis, z. B. beim Beitritt und bei der Kündigung der Mitgliedschaft durch das Mitglied, verzichtet werden kann, auch wenn die derzeit geltende Satzung die Schriftform vorsieht (vgl. GdW-RS vom 19.05.2025).
Die Vorlagen für Beschlüsse werden um einen Beschluss bezüglich der Form der Vollmacht zur Abgabe der sog. Beteiligungserklärung ergänzt. Dieser legt für diese Vollmacht die Schriftform fest. Wenngleich der praktische Anwendungsbereich für diese Vorlage begrenzt sein dürfte, wollen wir der Vollständigkeit halber eine entsprechende Vorlage zur Verfügung stellen.
Zum ausführlichen Rundschreiben:
Anlage: Musterbeispiel für eine Beschlussfassung:
