24-h Lieferantenwechsel: Neue Prozesse für Ein-und Auszüge von Mieterinnen und Mietern

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die den technischen Ablauf der Ab- und Anmeldung der Strombelieferung für Mieterinnen und Mieter betreffen. Hintergrund dieser neuen Regelungen ist ein Gesetzgebungsverfahren aus dem Juni 2021, in dem festgelegt wurde, dass der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels ab dem 1. Januar 2026 binnen 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein muss. Es sind dann keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr möglich. Deshalb spricht man auch vom „24-Stunden-Lieferantenwechsel“.

Die Bundesnetzagentur führt im Zuge dessen neue technische Standards und klare Fristen ein (Festlegung BK6-22-024 ), die für Energieversorger, Netzbetreiber und weitere Marktpartner verbindlich umzusetzen sind.

Mit der Einführung dieser neuen Fristigkeiten geht einher, dass die bisher bekannten „rückwirkenden An- und Abmeldungen“ von Mieterinnen und Mietern für die Stromversorgung in Zukunft nicht mehr möglich sein werden. Stromlieferverträge können demzufolge nur noch zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt wirksam angemeldet oder beendet werden.

Das Wichtigste:

  • Mit dem neuen 24-Stunden-Lieferantenwechsel geht einher, dass Stromlieferverträge nur noch für zukünftige Zeitpunkte angemeldet oder beendet werden können.
  • Die neuen Vorgaben betreffen ausschließlich den technischen Prozess des Lieferantenwechsels, nicht die vertraglich geregelten Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten.
  • Wohnungsunternehmen sind dazu angehalten, ihre Mieter über die Änderung im Zusammenhang mit Ein- und Auszügen zu informieren.
  • Eine Weitergabe von Mietvertragsdaten (z. B. Name, Auszug, Einzug) an Stromversorger vorab oder unmittelbar nach der Wohnungsübergabe ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Mieters erlaubt. Nach Inanspruchnahme des Vermieters durch einen Energieversorger kann er aber die Daten des neuen Mieters an den Versorger weitergeben.
  • Wohnungsunternehmen müssen nicht, können den Stromversorger aber unterstützen, indem sie die 11-stellige Marktlokations-ID (MaLo-ID) ins ERP-System integrieren und die Mieter-Einwilligung zur Datenweitergabe einholen.

Ein ausführliches Rundschreiben des Bundesverbands GdW finden Sie hier zum Download.

Die Anlagen stehen Ihnen im im Downloadbereich unter GdW-Informationen zur Verfügung.