Beschleunigter Wechsel des Stromlieferanten ab 6. Juni 2025

Mit Beschluss vom 21. März 2024 hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur die Festlegung zum Lieferantenwechsel in 24 Stunden erlassen. Ab dem 6. Juni 2025 wird der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen und ist an jedem Werktag möglich. Die Prozesse, die von den Akteuren der Energiewirtschaft abzuwickeln sind, wurden deutlich gestrafft und effizienter ausgestaltet. Es geht bei diesem Wechselprozess um einen komplexen Austausch verschiedener Daten und Informationen zur Abwicklung der Belieferung mit Strom. Es geht nicht um Arbeiten an Stromleitungen o.ä.

Bislang haben Energielieferanten und Netzbetreiber für diesen Umstellungsprozess drei Wochen Zeit. Manche Haushalte rutschten dadurch nach Vertragsende beim alten Anbieter in die teure Ersatzversorgung, falls sich die technische Anmeldung des neuen Anbieters verzögert.
Dies soll ab jetzt vermieden werden. Ziel dieser neuen Regelung ist es, den Wettbewerb unter den Anbietern zu fördern und Verbraucher mehr Flexibilität zu ermöglichen.


Wichtig zu wissen: Diese Neuerung ändert nichts daran, dass bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen einzuhalten sind. die schnellere Bearbeitung betrifft ausschließlich den technischen Wechselprozess.

Im Zuge dieser Änderung ändert sich auch etwas zum Thema “rückwirkende Ummeldung”: diese ist jetzt nicht mehr möglich!

Bisher konnten Stromverträge bis zu sechs Wochen rückwirkend angemeldet oder abgemeldet werden. Ab dem 6. Juni 2025 ist dies nur noch für die Zukunft möglich. Dies kann unangenehme Folgen für den Vermieter haben, der dann beispielsweise für den Zeitraum zwischen Abmeldung des Vormieters bis zur Anmeldung des neuen Mieters als Eigentümer “in die Presche” springen muss und Adressat der Abrechnung des Grundversorgers bis zur Anmeldung des neuen Mieters sein wird.

Mit der neuen Regelung sind rückwirkende An- oder Abmeldungen nicht mehr möglich. Das bedeutet:


• Anmeldungen für neue Wohnungen oder Lieferstellen müssen vor dem gewünschten Startdatum erfolgen.
• Abmeldungen müssen ebenfalls vorab eingereicht werden – zum Beispiel im Falle eines Umzugs.

Empfehlen Sie neuen Mietern sich spätestens 14 Tage vor dem Einzug beim Stromversorger seiner Wahl anzumelden, um eine reibungslose An- und Abmeldung sicherzustellen. So vermeiden Sie und Ihr Mieter zusätzliche Kosten, administrativen Aufwand und unnötige Verzögerungen.

Welche Angaben werden benötigt – eine weitere Neuerung!

Für eine zügige Bearbeitung werden benötigt:
• MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) – diese elfstellige Nummer finden Sie auf der Stromrechnung.
• Alternativ: Zählernummer, falls die MaLo-ID noch nicht vorliegt.

Sollte die MaLo-ID nicht bekannt sein, kann diese beim Netzbetreiber in Erfahrung gebracht werden.

GdW-Informationsschreiben

Zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel gibt es ein ausführliches GdW-Infoschreiben mit Anhängen. Sie finden es im Mitgliederbereich unter Downloads / GdW-Informationen zum Herunterladen.