Abriss oder Nutzungsänderung von 2 135 Wohnungen in Bayern im Jahr 2024

Nach den aktuellen Ergebnissen der Bauabgangsstatistik erteilen die bayerischen Bauämter im Verlauf des Jahres 2024 ihre Genehmigung für den Abgang von insgesamt 1 879 Gebäuden (ohne Gebäudeteile). Nach weiterer Auskunft der Fachgruppe im Bayerischen Landesamt für Statistik ist das ein um 196 Gebäude beziehungsweise 9,4 Prozent geringeres Volumen als im Vorjahr.

Von den 1 879 abgegangenen Gebäuden sind 681 Wohngebäude und 1 198 vorwiegend oder komplett gewerblich genutzte Hochbauten (sogenannte Nichtwohngebäude). Unter den Wohngebäuden befinden sich 550 Eigenheime (Ein- und Zweifamilienhäuser) und 131 Mehrfamilienhäuser (einschließlich vier Wohnheime). Die Wohngebäude umfassen insgesamt eine Wohnfläche von 127 400 m² und eine Nutzfläche von 23 200 m².

Der Bauabgang von Wohngebäuden ist zu 72,0 Prozent auf die Errichtung neuer Wohngebäude zurückzuführen. In 22,8 Prozent der Fälle findet eine Umwidmung zu Nichtwohngebäuden statt. Bei Nichtwohngebäuden stellt die Umwidmung zu Wohngebäuden mit 76,6 Prozent den häufigsten Anlass für den Bauabgang dar. Nächstbedeutend sind die Errichtung eines neuen Nichtwohngebäudes mit 10,3 Prozent beziehungsweise eines neuen Wohngebäudes mit 8,4 Prozent. Die 2 135 Wohnungsabgänge den 55 013 Wohnungsfertigstellungen in Bayern 2024 gegenübergestellt, kommen auf einen Wohnungsabgang durchschnittlich 26 Wohnungsfertigstellungen.

Neben Baugenehmigungen und Baufertigstellungen werden im Rahmen der amtlichen Bautätigkeitsstatistik auch Bauabgänge erfasst. Als Bauabgang zählt der Abriss eines Gebäudes oder Gebäudeteils sowie die Änderung des Nutzungsschwerpunkts eines Gebäudes oder Gebäudeteils zwischen Wohn- und Nichtwohnzwecken (der Wechsel in die jeweils andere Nutzungskategorie).