Muster-Vorlagen für Beschlüsse zum Verzicht auf die Schriftform

Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV wurde das Erfordernis einer schriftlichen Beitrittserklärung aufgehoben. Ferner wurden weitere zwingende Schriftformerfordernisse aufgehoben. Diese Änderungen sind seit 1. Januar 2025 in Kraft (siehe im Einzelnen dazu bereits GdW-RS vom 14. Oktober 2024).

Der GdW-FA Recht hat Vorlagen für Beschlüsse erarbeitet, die es ermöglichen sollen, dass für einen Übergangszeitraum (bis max. 31. Dezember 2029) auf das jeweilige zwingende Schriftformerfordernis, z.B. beim Beitritt und bei der Kündigung der Mitgliedschaft durch das Mitglied, verzichtet werden kann, auch wenn die derzeit geltende Satzung die Schriftform vorsieht.

Für die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen wurden zwei Vorlagen erarbeitet; je nachdem, was gewünscht ist. Die eine Vorlage soll dazu dienen, dass, sofern gewünscht, auch weiterhin die Schriftform zwingend erforderlich ist. Die andere Vorlage soll, sofern gewünscht, die Möglichkeit einräumen, zu beschließen, welche vom Gesetz eröffneten Möglichkeiten der Textform genutzt werden sollen.

Des Weiteren wurde bezüglich der Übertragung des Geschäftsguthabens ein Beschluss erarbeitet. Dieser soll klarstellen, dass an der bisherigen Satzungsregelung festgehalten werden soll und für die Übertragung des Geschäftsguthabens ungeachtet der neuen gesetzlichen Regelung in § 76 Abs. 1 Satz 1 GenG eine schriftliche Vereinbarung zwischen
Veräußerer und Erwerber erforderlich ist.

Die Vorlagen sind als Anlagen zu diesem Rundschreiben ebenso wie entsprechende Erläuterungen zu den einzelnen Vorlagen beigefügt. Eine entsprechende Übersicht zeigt, welche Vorlagen jeweils genutzt werden müssen.