Erinnerung an kommunalrechtliche Erleichterungen bei der Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen

Mit vdw aktuell 15/2025 hatten wir Sie darüber informiert, dass das EU-Parlament im April der Verschiebung der CSRD-Anwendungspflichten im Rahmen des sogenannten „Stop-the-Clock“-Ansatzes zugestimmt hat. Für große Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 50,0 Mio. Euro Umsatz oder 25,0 Mio. Euro Bilanzsumme gilt die Berichtspflicht – sofern bis dahin nationales Recht erlassen wird – frühestens ab 2028 für das Geschäftsjahr 2027. Laut GdW betrifft dies aktuell nur sieben Mitgliedsunternehmen.

Ausgangssituation für kommunale Wohnungsunternehmen in Bayern

Wie ebenfalls informiert, hatte der bayerische Gesetzgeber Ende 2024 vorausschauend mit der Änderung verschiedener Kommunalordnungen die frühere Pflicht kommunaler Unternehmen aufgehoben, Jahresabschluss und Lagebericht nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufzustellen und zu prüfen. Seitdem gelten für kommunale Unternehmen grundsätzlich auch die größenabhängigen Vorgaben des Handelsgesetzbuchs (§§ 267 ff. HGB).

Allerdings enthalten viele Gesellschaftsverträge kommunaler Unternehmen weiterhin explizite Verweise auf die umfassenderen Regelungen für große Kapitalgesellschaften – meist in Anlehnung an die vorhergehende Rechtslage. Diese Verweise in den Gesellschaftsverträgen bleiben wirksam, auch wenn sie gesetzlich nicht mehr erforderlich sind. Das bedeutet: Ohne Anpassung der Gesellschaftsverträge dieser kommunaler Unternehmen gelten dann die Vorgaben zur Erstellung der Jahresabschlüsse sowie zur Prüfung wie für große Kapitalgesellschaften fort.

Unsere Empfehlung mit Information vom 10.12.2024 war vor diesem Hintergrund, im Laufe des Jahres 2025 die Gesellschaftsverträge Ihrer Unternehmen zu prüfen und ggf. Anpassung der Gesellschaftsverträge vorzunehmen. Wir möchten an dieser Stelle nochmals hieran erinnern, da sich dadurch deutliche Erleichterungen und Effizienzen für Ihre Unternehmen ergeben können.

Gerne begleiten wir Sie bei der rechtssicheren und zielgerichteten Anpassung Ihrer Gesellschaftsverträge.

Kontakt:

julia.betz@vdwbayern.de
johanna.wendland@vdwbayern.de