Seminarhinweis “Fairer, konsequenter Umgang mit häufig kurzfristig und dauer-kranken Mitarbeitern” am 6. Mai

Kranke Mitarbeiter sind eine Gruppe, die besondere Aufmerksamkeit benötigt. Sie sind ein erheblicher Kostenfaktor. Die betriebliche Fürsorgepflicht hat für sie eine besonders starke Geltung. Das Unternehmen hat herauszufinden, ob es eventuelle betriebliche Umstände sind, welche die häufige Arbeitsunfähigkeit oder Langfristerkrankung auslösen oder zumindest beeinflussen. Daher ist u.a. die Form der Befragung der erkrankten Mitarbeiter hinsichtlich der Ursachen der Arbeitsunfähigkeit von außerordentlicher Bedeutung.

Der Vorgesetzte muss wissen, dass mit seiner Führungsaufgabe ein weitreichendes Fragerecht verbunden ist, das in transparenter und sachgerechter Form auszuüben ist. Allerdings handelt es sich um eine delikate Aufgabe und die betriebliche Recherche kann sich, wenn Grenzen unbeachtet bleiben, übergriffig entwickeln.

Wenn Krankengespräche regelmäßig und systematisch stattfinden, was grundsätzlich zu empfehlen ist, ist der Personal- oder Betriebsrat über das Verfahren zu unterrichten und seine Zustimmung einzuholen. Dafür bedarf es in der Regel einer dokumentierten Vereinbarung. Sie wird nicht versagt werden können, wenn die Befragung ordnungsgemäß läuft.