Novelle der Gefahrstoffverordnung

Die Novelle der Gefahrstoffverordnung ist am 05.12.2024 in Kraft getreten. Das Thema Asbest und die Novellierung der Gefahrstoffverordnung hatte die Verbände bereits davor über einen sehr langen Zeitraum beschäftigt und wird dies auch weiterhin tun. Bis zum Inverkehrbringungs- und Verwendungsverbot am 31.10.1993 wurde Asbest in Bauteilen und Bauprodukten in vielfältiger Weise verbaut und ist dort bis heute zu finden. Besonders relevant ist dies für Arbeiten an belasteten Bauteilen, die zu einer erhöhten Faserexposition führen.

Die Gefahrstoffverordnung entstammt dem Arbeitsschutzrecht, entfaltet aber ihre Wirkung zum Teil auch für den Privathaushalt. Um den Arbeitsschutz zu gewährleisten, hat die Bundesregierung mit der Novelle insbesondere neue Informationspflichten des Auftraggebers sowie eine anlassbezogene Erkundung durch die Auftragnehmer, also die Bau- und Handwerksunternehmen beschlossen.

Neu eingeführt/geregelt wurden:
  • das risikobasierte Maßnahmenkonzept gemäß TRGS 910
  • Informations- und Mitwirkungspflichten für Veranlasser von Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen
  • Ermächtigungsgrundlage für technische Erkundungen durch beauftragte Unternehmen
  • die Verwendungs- und Tätigkeitsbeschränkungen für Asbest
  • die notwendigen Sach- und Fachkundeanforderungen.

Nicht enthalten sind ein ursprünglich geplanter Generalverdacht auf Asbest für alle Gebäude, die bis 1993 fertiggestellt wurden, sowie die Einführung von umfassenden Erkundungspflichten für Gebäudeeigentümer.

Ein ausführliches GdW-Rundschreiben finden Sie hier:

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