EU-Parlament stimmt für Verschiebung der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten

Das Europäische Parlament hat am 03.04.2025 der Verschiebung der Anwendung der Rechtsvorschriften zur CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu den Sorgfaltspflichten, wie sie von der EU-Kommission im Rahmen des ersten EU Omnibus-Pakets vorgeschlagen wurde, zugestimmt. Die erstmalige Anwendung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für die zweite Welle von Unternehmen um zwei Jahre auf 2028 verschoben (“Stop-the-Clock”).

Unter der Annahme, dass die Berichtspflicht dann nur für große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern sowie einem Umsatz von über 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. Euro gelten wird, wären nur 7 GdW Mitglieder betroffen, die dann im Jahr 2028 für 2027 berichten müssten.

Ein GdW-Rundschreiben finden Sie hier:

Download
Mehr zum Thema: EU-Brief